Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

1827 Ergebnisse für „“

  • 1261. 67.pdf

    § 67 Prüfungsrecht durch Vereinbarung Besteht keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 53 HGrG, so soll das für Finanzen zuständige Ministerium, soweit das Interesse des Landes dies erfordert, bei… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1262. 68.pdf

    § 68 Zuständigkeitsregelungen (1) Die Rechte nach § 53 HGrG übt das für Finanzen zuständige Ministerium aus. Bei der Wahl oder Bestellung der Prüfer nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG übt es die Rechte im… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1263. 69.pdf

    § 69 Unterrichtung des Rechnungshofs bei Beteiligungen Das für Finanzen zuständige Ministerium übersendet dem Rechnungshof innerhalb von drei Monaten nach der Haupt- oder Gesellschafterversammlung,… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1264. 74_012013.pdf

    § 74 Buchführung bei Landesbetrieben (1) Landesbetriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 einen Wirtschaftsplan aufstellen und bei denen eine Buchführung nach den §§ 71 bis 79 nicht zweckmäßig ist, haben… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1265. 11.pdf

    § 11 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip (1) Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen. (2) Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr 1. zu erwartenden… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1266. 13.pdf

    § 13 Einzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan (1) Der Haushaltsplan besteht aus den Einzelplänen und dem Gesamtplan. (2) Die Einzelpläne enthalten die Einnahmen, Ausgaben und… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1267. 14.pdf

    § 14 Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan (1) Der Haushaltsplan hat folgende Anlagen: 1. Darstellung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen a) in einer Gruppierung nach… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1268. 15.pdf

    § 15 Bruttoveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel (1) Die Einnahmen und Ausgaben sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen. Dies gilt nicht für die Veranschlagung der… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1269. 19.pdf

    § 19 Übertragbarkeit (1) Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen sind übertragbar. Andere Ausgaben können im Haushaltsplan für übertragbar erklärt werden, wenn sie für… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1270. 21.pdf

    § 21 Wegfall- und Umwandlungsvermerke (1) Ausgaben und Planstellen sind als künftig wegfallend zu bezeichnen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren voraussichtlich nicht mehr benötigt werden. … mehr

    09.02.2022 09:47

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: