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120 neue Fachkräfte beginnen am 1. September Ausbildung und Studium in den zwölf Thüringer Finanzämtern. Neu: Auch die Finanzämter in Ilmenau und Sonneberg bilden erstmals seit den 90er Jahren wieder aus.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Am 1. September beginnen insgesamt 120 Anwärterinnen und Anwärter den zweijährigen Vorbereitungsdienst für die mittlere Beamtenlaufbahn oder das dreijährige duale Studium im gehobenen Dienst in der Thüringer Steuerverwaltung.

„Ich wünsche den Anwärterinnen und Anwärtern einen guten Start in der Finanzverwaltung des Freistaats. Unsere Steuerverwaltung ist eine familienfreundliche Verwaltung. Die jungen Leute erhalten in Thüringen eine heimatnahe Ausbildung und können sich auf einen sicheren Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten freuen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Sie hatte den Einstellungskorridor vor drei Jahren von 50 Plätzen auf jetzt 125 Plätze erweitert. Ab 2021 bis 2029 sind jährlich sogar bis 150 Ausbildungs- und Studienplätze für Anwärterinnen und Anwärter in der Thüringer Steuerverwaltung geplant. Mit dem größeren Einstellungskorridor will Finanzministerin Heike Taubert aktiv für eine ausgewogenere Personalstruktur in unseren Thüringer Finanzämtern sorgen.

Um thüringenweit eine gleichmäßige Betreuungssituation sicherzustellen, sind seit diesem Jahr alle zwölf Finanzämter wieder mit Ausbildungsaufgaben betraut.

„Ich freue mich besonders, dass auch in den Finanzämtern in Ilmenau und Sonneberg jetzt wieder ausgebildet wird. Damit kommen wir besonders den heimatverbundenen Bewerberinnen und Bewerbern wieder einen Schritt entgegen“, so Taubert. Die Finanzämter in Ilmenau und Sonneberg waren bisher die einzigen in denen seit den 90er Jahren nicht ausgebildet wurde.

Um die berufspraktischen Abschnitte auch in den neuen Ausbildungsfinanzämtern sicherzustellen, waren im Vorfeld einige Vorbereitungshandlungen nötig. Es wurden Ausbildungsleiter bestellt, spezielle Ausbildungsbezirke eingerichtet und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Häusern für das Anleiten und Betreuen der Anwärter sensibilisiert.

Die theoretischen Ausbildungsabschnitte absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter in der Landesfinanzschule bzw. in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha.

Auch im nächsten Jahr werden in allen zwölf Finanzämtern wieder Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und gehobenen Dienst in der Thüringer Steuerverwaltung eingestellt. Interessenten können sich ganzjährig unter https://www.interamt.de bewerben.

www.interamt.de

Voraussetzung für die mittlere Beamtenlaufbahn in der Steuerverwaltung ist ein Realschulabschluss, für die gehobene Laufbahn ist das Abitur oder die Fachhochschulreife nötig.

Informationen zur Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung finden Sie unter:

finanzen.thueringen.de

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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120 neue Fachkräfte beginnen am 1. September Ausbildung und Studium in den zwölf Thüringer Finanzämtern. Neu: Auch die Finanzämter in Ilmenau und Sonneberg bilden erstmals seit den 90er Jahren wieder aus.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Am 1. September beginnen insgesamt 120 Anwärterinnen und Anwärter den zweijährigen Vorbereitungsdienst für die mittlere Beamtenlaufbahn oder das dreijährige duale Studium im gehobenen Dienst in der Thüringer Steuerverwaltung.

„Ich wünsche den Anwärterinnen und Anwärtern einen guten Start in der Finanzverwaltung des Freistaats. Unsere Steuerverwaltung ist eine familienfreundliche Verwaltung. Die jungen Leute erhalten in Thüringen eine heimatnahe Ausbildung und können sich auf einen sicheren Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten freuen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Sie hatte den Einstellungskorridor vor drei Jahren von 50 Plätzen auf jetzt 125 Plätze erweitert. Ab 2021 bis 2029 sind jährlich sogar bis 150 Ausbildungs- und Studienplätze für Anwärterinnen und Anwärter in der Thüringer Steuerverwaltung geplant. Mit dem größeren Einstellungskorridor will Finanzministerin Heike Taubert aktiv für eine ausgewogenere Personalstruktur in unseren Thüringer Finanzämtern sorgen.

Um thüringenweit eine gleichmäßige Betreuungssituation sicherzustellen, sind seit diesem Jahr alle zwölf Finanzämter wieder mit Ausbildungsaufgaben betraut.

„Ich freue mich besonders, dass auch in den Finanzämtern in Ilmenau und Sonneberg jetzt wieder ausgebildet wird. Damit kommen wir besonders den heimatverbundenen Bewerberinnen und Bewerbern wieder einen Schritt entgegen“, so Taubert. Die Finanzämter in Ilmenau und Sonneberg waren bisher die einzigen in denen seit den 90er Jahren nicht ausgebildet wurde.

Um die berufspraktischen Abschnitte auch in den neuen Ausbildungsfinanzämtern sicherzustellen, waren im Vorfeld einige Vorbereitungshandlungen nötig. Es wurden Ausbildungsleiter bestellt, spezielle Ausbildungsbezirke eingerichtet und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Häusern für das Anleiten und Betreuen der Anwärter sensibilisiert.

Die theoretischen Ausbildungsabschnitte absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter in der Landesfinanzschule bzw. in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha.

Auch im nächsten Jahr werden in allen zwölf Finanzämtern wieder Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und gehobenen Dienst in der Thüringer Steuerverwaltung eingestellt. Interessenten können sich ganzjährig unter https://www.interamt.de bewerben.

www.interamt.de

Voraussetzung für die mittlere Beamtenlaufbahn in der Steuerverwaltung ist ein Realschulabschluss, für die gehobene Laufbahn ist das Abitur oder die Fachhochschulreife nötig.

Informationen zur Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung finden Sie unter:

finanzen.thueringen.de

 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

120 neue Fachkräfte beginnen am 1. September Ausbildung und Studium in den zwölf Thüringer Finanzämtern. Neu: Auch die Finanzämter in Ilmenau und Sonneberg bilden erstmals seit den 90er Jahren wieder aus.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Am 1. September beginnen insgesamt 120 Anwärterinnen und Anwärter den zweijährigen Vorbereitungsdienst für die mittlere Beamtenlaufbahn oder das dreijährige duale Studium im gehobenen Dienst in der Thüringer Steuerverwaltung.

„Ich wünsche den Anwärterinnen und Anwärtern einen guten Start in der Finanzverwaltung des Freistaats. Unsere Steuerverwaltung ist eine familienfreundliche Verwaltung. Die jungen Leute erhalten in Thüringen eine heimatnahe Ausbildung und können sich auf einen sicheren Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten freuen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Sie hatte den Einstellungskorridor vor drei Jahren von 50 Plätzen auf jetzt 125 Plätze erweitert. Ab 2021 bis 2029 sind jährlich sogar bis 150 Ausbildungs- und Studienplätze für Anwärterinnen und Anwärter in der Thüringer Steuerverwaltung geplant. Mit dem größeren Einstellungskorridor will Finanzministerin Heike Taubert aktiv für eine ausgewogenere Personalstruktur in unseren Thüringer Finanzämtern sorgen.

Um thüringenweit eine gleichmäßige Betreuungssituation sicherzustellen, sind seit diesem Jahr alle zwölf Finanzämter wieder mit Ausbildungsaufgaben betraut.

„Ich freue mich besonders, dass auch in den Finanzämtern in Ilmenau und Sonneberg jetzt wieder ausgebildet wird. Damit kommen wir besonders den heimatverbundenen Bewerberinnen und Bewerbern wieder einen Schritt entgegen“, so Taubert. Die Finanzämter in Ilmenau und Sonneberg waren bisher die einzigen in denen seit den 90er Jahren nicht ausgebildet wurde.

Um die berufspraktischen Abschnitte auch in den neuen Ausbildungsfinanzämtern sicherzustellen, waren im Vorfeld einige Vorbereitungshandlungen nötig. Es wurden Ausbildungsleiter bestellt, spezielle Ausbildungsbezirke eingerichtet und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Häusern für das Anleiten und Betreuen der Anwärter sensibilisiert.

Die theoretischen Ausbildungsabschnitte absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter in der Landesfinanzschule bzw. in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha.

Auch im nächsten Jahr werden in allen zwölf Finanzämtern wieder Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und gehobenen Dienst in der Thüringer Steuerverwaltung eingestellt. Interessenten können sich ganzjährig unter https://www.interamt.de bewerben.

www.interamt.de

Voraussetzung für die mittlere Beamtenlaufbahn in der Steuerverwaltung ist ein Realschulabschluss, für die gehobene Laufbahn ist das Abitur oder die Fachhochschulreife nötig.

Informationen zur Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung finden Sie unter:

finanzen.thueringen.de

 

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Am 1. September beginnen insgesamt 120 Anwärterinnen und Anwärter den zweijährigen Vorbereitungsdienst für die mittlere Beamtenlaufbahn oder das dreijährige duale Studium im gehobenen Dienst in der Thüringer Steuerverwaltung.

„Ich wünsche den Anwärterinnen und Anwärtern einen guten Start in der Finanzverwaltung des Freistaats. Unsere Steuerverwaltung ist eine familienfreundliche Verwaltung. Die jungen Leute erhalten in Thüringen eine heimatnahe Ausbildung und können sich auf einen sicheren Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten freuen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Sie hatte den Einstellungskorridor vor drei Jahren von 50 Plätzen auf jetzt 125 Plätze erweitert. Ab 2021 bis 2029 sind jährlich sogar bis 150 Ausbildungs- und Studienplätze für Anwärterinnen und Anwärter in der Thüringer Steuerverwaltung geplant. Mit dem größeren Einstellungskorridor will Finanzministerin Heike Taubert aktiv für eine ausgewogenere Personalstruktur in unseren Thüringer Finanzämtern sorgen.

Um thüringenweit eine gleichmäßige Betreuungssituation sicherzustellen, sind seit diesem Jahr alle zwölf Finanzämter wieder mit Ausbildungsaufgaben betraut.

„Ich freue mich besonders, dass auch in den Finanzämtern in Ilmenau und Sonneberg jetzt wieder ausgebildet wird. Damit kommen wir besonders den heimatverbundenen Bewerberinnen und Bewerbern wieder einen Schritt entgegen“, so Taubert. Die Finanzämter in Ilmenau und Sonneberg waren bisher die einzigen in denen seit den 90er Jahren nicht ausgebildet wurde.

Um die berufspraktischen Abschnitte auch in den neuen Ausbildungsfinanzämtern sicherzustellen, waren im Vorfeld einige Vorbereitungshandlungen nötig. Es wurden Ausbildungsleiter bestellt, spezielle Ausbildungsbezirke eingerichtet und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Häusern für das Anleiten und Betreuen der Anwärter sensibilisiert.

Die theoretischen Ausbildungsabschnitte absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter in der Landesfinanzschule bzw. in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha.

Auch im nächsten Jahr werden in allen zwölf Finanzämtern wieder Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und gehobenen Dienst in der Thüringer Steuerverwaltung eingestellt. Interessenten können sich ganzjährig unter https://www.interamt.de bewerben.

www.interamt.de

Voraussetzung für die mittlere Beamtenlaufbahn in der Steuerverwaltung ist ein Realschulabschluss, für die gehobene Laufbahn ist das Abitur oder die Fachhochschulreife nötig.

Informationen zur Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung finden Sie unter:

finanzen.thueringen.de

 

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