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Bilanz 3. Digitalisierungskabinett: Thüringen mit Rückenwind für Online-Angebot für Bürger und Unternehmen. Prioritäten festgelegt: digitale Bürgerservices, Zentralisierung der IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat sich heute in den Räumen des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) zum Digitalisierungskabinett getroffen. Der CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert sagte anschließend zum Digitalisierungskabinett:

„Das Digitalisierungskabinett hat sich als wichtiger Termin für die Landesregierung etabliert. Denn Digitalisierung ist wie keine andere Aufgabe eine Querschnittsausgabe. Die hier verabschiedete E-Government-Strategie des Landes betrifft alle Teile der Staatsorganisation. Alle Ressorts und Behörden sind betroffen, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denken wir etwa an die Einführung der elektronischen Akte.“ Das Kabinett hat nun weitere Schritte für die Digitalisierung der Thüringer Landesverwaltung beschlossen.

Thüringen verfügt seit diesem Monat über die Voraussetzungen für einen umfangreichen Online-Bürgerservice und Verwaltungsdigitalisierung, fasst der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert den aktuellen Stand zusammen. Für die Kommunale Familie stehen die digitalen Basisdienste, das heißt nachnutzbare Online-Anträge, ein zentrales Antragsmanagementsystem, ein zentrales Service-Konto und eine Bezahlfunktion bereit; zudem ein Förderprogramm in Höhe von
80 Millionen Euro und fachliche Ansprechpartner. Dr. Hartmut Schubert sagt: „Thüringen befindet sich damit auf der Überholspur. Zusammen mit unseren Landkreisen, Städten und Gemeinden kann Thüringen die höchste Dynamik im Bereich Online-Bürgerservices entfalten. Das ist gut für Thüringen!“

Um den Service weiter zu verbessern hat das Kabinett zugestimmt, die Redaktion der zentralen Suchmaschine des Landes ‚Zuständigkeitsfinder‘ auf dem Thüringer Verwaltungsprotal ‚verwaltung.thueringen.de‘ zu stärken. Künftig soll im Landesverwaltungsamt die zentrale Redaktion für die Beschreibung der Behördenleistung und der zugehörigen Online-Formulare eingerichtet und personell untersetzt werden.

Im Landeshaushalt sind für Verwaltungs-IT und E-Government-Angebote in diesem Jahr rund 122 Millionen Euro eingeplant. Aktuell arbeiten die Landesbehörden zudem an der Einführung der E-Akte und dem Ausbau des IT-Sicherheitsteams (CERT – Computer Emergency Response Team).

Die im Kabinett erörterte Bilanz des Thüringer E-Governments zeige, dass das Thüringer Finanzministerium in den letzten fünf Jahren entscheidende Weichen gestellt hat, sagt der Thüringer CIO im Rückblick. Mit der Neuauflage der IT-Strategie und des Aktionsplans steuert ein Fachausschuss von IT-Experten aus allen Ressorts zentrale Projekte. Die Zentralisierung der Informationsinfrastruktur kommt auch der IT-Sicherheit zu Gute, die somit ein einheitliches Sicherheitsniveau gewährleisten kann. IT-Sicherheit ist die Grundlage für einen vertrauensvollen Umgang mit Bürger- und Unternehmensdaten. Gleichzeitig hat Thüringen lange vor anderen Ländern einen eigenen IT-Haushalt etabliert und kann somit wirtschaftlich seine Informationstechnik stetig und langfristig erneuern.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert fasst zusammen: „Natürlich sind noch weitere Schritte zu gehen, das liegt in der Natur des digitalen Wandels. Es steht bereits jetzt schon fest, dass Thüringen dank der Anstrengung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein großes Stück digitaler geworden ist. Die Verwaltungen können Bürgerservices online anbieten und Verwaltungsprozesse werden zunehmend effektiver gestaltet. Das hilft dem Wirtschaftsstandort Thüringen, hilft unseren Thüringer Familien, die hier leben und arbeiten.“

Im Kabinett wurde weiterhin besprochen.

Thema Informationssicherheit

Die derzeitige Gefährdungslage hat sich, wie in den letzten Jahren bereits auch, 2018 weiter verschärft. Die von Angreifern eingesetzten finanziellen, zeitlichen und technischen Ressourcen stiegen deutlich.

Tagtäglich finden Cyberangriffe auf das Thüringer Landesdatennetz sowie die angeschlossenen Endgeräte statt. Dabei zählen E-Mails mit Schadprogrammen oder Verlinkungen dazu zu den am häufigsten detektierten Angriffen auf Systeme der Verwaltung. Bei den festgestellten Mails mit Schadprogrammen konnten ca. 400 verschiedene Schadcodes detektiert werden.

Insgesamt wurden im Jahr 2018 von Extern circa 20,5 Millionen E-Mails ins Landesdatennetz gesandt. Durch den Einsatz neuester Technologien wurden davon 1,2 Millionen E-Mails als Spam erkannt und bei rund 60.000 Mails wurde Schadsoftware festgestellt. Im Vergleich zu den Jahren 2016 (19.000 Mails mit Schadcode) sowie 2017 (23.000 Mails mit Schadcode) stellt dies eine Verdreifachung dar.

Der Aufbau des Informationssicherheitsteams, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Zentralisierung der IT muss weiter forciert werden. Informationssicherheit ist eine Daueraufgabe und hat höchste Priorität, darin war sich das Thüringer Kabinett einig.

Thema E-Akte in der Landesverwaltung

Ab 1. Januar 2023 führen alle Behörden des Freistaats die Akten elektronisch. Geplant ist, ab 2020 halbjährlich zehn Behörden auf dem einheitlichen E-Akte-System im Thüringer Landesrechenzentrum einzurichten. Bisherige bestehende Systeme werden damit erneuert. Dabei soll im zentralen Projektteam Personal aus allen Ressorts zum Einsatz kommen und die Bediensteten in den jeweiligen Behörden mit dem zentralen Projektteam intensiv zusammenarbeiten. 

Unterstützung der Bemühungen zur Gründung eines Kommunalen IT-Dienstleisters in Thüringen

Das Thüringer Kabinett unterstützt den Vorschlag des Thüringer Finanzministeriums, einen gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleister zu gründen. Dies soll durch eine Beteiligung des Landes am zu gründenden Dienstleistungsunternehmen realisiert werden. „Ziel ist es“, so CIO Dr. Hartmut Schubert, „mit den Thüringer Kommunen eine leistungsstarke, zukunftsfähige und langfristige Struktur aufzubauen. Der Kommunale Dienstleister kann insbesondere für kleinere Kommunen wichtige IT-Dienstleistungen, wie digitale Bürgerservices, Beratung, Datenmanagement aber auch schlicht Rechenleistung aus einer Hand anbieten.“

Informationen für Verwaltungen

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Broschüre mit Anleitung

Verfügbare Online-Anträge für Thüringer Verwaltungen 

  •  Hundesteuer-Anmeldung
  • Hundesteuer-Abmeldung
  • Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung
  • Grundsteuer-Anmeldung
  • Bestätigung über die praktische Tätigkeit zur Vorlage an den Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Thüringen
  • Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
  • Antrag auf Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung
  • Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Berufsausübung für Apotheker
  • Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Berufsausübung für Zahnärzte -  
  • Tierärztekammer-Meldebogen
  • Antrag auf Neuausstellung / Verlängerung eines Fischereischeins  
  • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines
  • Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung
  • Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung
  • Erklärung zum Verzicht auf die Zulassung - Rückgabe der Zulassung
  • Erklärung zu Fachkenntnissen
  • Beiblatt zum Betriebsspiegel - Lebende Muscheln
  • Betriebsspiegel (allgemeine Angaben)
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister § 62 Personenstandsgesetz  
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister § 62 Personenstandsgesetz  
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister §  62 Personenstandsgesetz  
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz  
  • Erklärung über den Kirchenaustritt  
  • Erfassungsbogen für Dienstleister aus Malta und Slowenien gem. § 3a StBerG
  • Veranstaltererklärung  
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 ThürBO
  • Gemeinsame Erklärung gemäß § 5 Abs. 6 ThürBhV
  • Vollmacht zur Regelung meiner Beihilfeangelegenheiten
  • Erklärung zu den Einkünften der Ehegattin / des Ehegatten, der Lebenspartnerin / des Lebenspartners
  • Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten  
  • Abrechnungsnachweis zum Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten -  
  • Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Juli 2017 – Thüringen
  • Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren
  • Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein  

Weitere Informationen

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Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Bilanz 3. Digitalisierungskabinett: Thüringen mit Rückenwind für Online-Angebot für Bürger und Unternehmen. Prioritäten festgelegt: digitale Bürgerservices, Zentralisierung der IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat sich heute in den Räumen des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) zum Digitalisierungskabinett getroffen. Der CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert sagte anschließend zum Digitalisierungskabinett:

„Das Digitalisierungskabinett hat sich als wichtiger Termin für die Landesregierung etabliert. Denn Digitalisierung ist wie keine andere Aufgabe eine Querschnittsausgabe. Die hier verabschiedete E-Government-Strategie des Landes betrifft alle Teile der Staatsorganisation. Alle Ressorts und Behörden sind betroffen, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denken wir etwa an die Einführung der elektronischen Akte.“ Das Kabinett hat nun weitere Schritte für die Digitalisierung der Thüringer Landesverwaltung beschlossen.

Thüringen verfügt seit diesem Monat über die Voraussetzungen für einen umfangreichen Online-Bürgerservice und Verwaltungsdigitalisierung, fasst der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert den aktuellen Stand zusammen. Für die Kommunale Familie stehen die digitalen Basisdienste, das heißt nachnutzbare Online-Anträge, ein zentrales Antragsmanagementsystem, ein zentrales Service-Konto und eine Bezahlfunktion bereit; zudem ein Förderprogramm in Höhe von
80 Millionen Euro und fachliche Ansprechpartner. Dr. Hartmut Schubert sagt: „Thüringen befindet sich damit auf der Überholspur. Zusammen mit unseren Landkreisen, Städten und Gemeinden kann Thüringen die höchste Dynamik im Bereich Online-Bürgerservices entfalten. Das ist gut für Thüringen!“

Um den Service weiter zu verbessern hat das Kabinett zugestimmt, die Redaktion der zentralen Suchmaschine des Landes ‚Zuständigkeitsfinder‘ auf dem Thüringer Verwaltungsprotal ‚verwaltung.thueringen.de‘ zu stärken. Künftig soll im Landesverwaltungsamt die zentrale Redaktion für die Beschreibung der Behördenleistung und der zugehörigen Online-Formulare eingerichtet und personell untersetzt werden.

Im Landeshaushalt sind für Verwaltungs-IT und E-Government-Angebote in diesem Jahr rund 122 Millionen Euro eingeplant. Aktuell arbeiten die Landesbehörden zudem an der Einführung der E-Akte und dem Ausbau des IT-Sicherheitsteams (CERT – Computer Emergency Response Team).

Die im Kabinett erörterte Bilanz des Thüringer E-Governments zeige, dass das Thüringer Finanzministerium in den letzten fünf Jahren entscheidende Weichen gestellt hat, sagt der Thüringer CIO im Rückblick. Mit der Neuauflage der IT-Strategie und des Aktionsplans steuert ein Fachausschuss von IT-Experten aus allen Ressorts zentrale Projekte. Die Zentralisierung der Informationsinfrastruktur kommt auch der IT-Sicherheit zu Gute, die somit ein einheitliches Sicherheitsniveau gewährleisten kann. IT-Sicherheit ist die Grundlage für einen vertrauensvollen Umgang mit Bürger- und Unternehmensdaten. Gleichzeitig hat Thüringen lange vor anderen Ländern einen eigenen IT-Haushalt etabliert und kann somit wirtschaftlich seine Informationstechnik stetig und langfristig erneuern.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert fasst zusammen: „Natürlich sind noch weitere Schritte zu gehen, das liegt in der Natur des digitalen Wandels. Es steht bereits jetzt schon fest, dass Thüringen dank der Anstrengung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein großes Stück digitaler geworden ist. Die Verwaltungen können Bürgerservices online anbieten und Verwaltungsprozesse werden zunehmend effektiver gestaltet. Das hilft dem Wirtschaftsstandort Thüringen, hilft unseren Thüringer Familien, die hier leben und arbeiten.“

Im Kabinett wurde weiterhin besprochen.

Thema Informationssicherheit

Die derzeitige Gefährdungslage hat sich, wie in den letzten Jahren bereits auch, 2018 weiter verschärft. Die von Angreifern eingesetzten finanziellen, zeitlichen und technischen Ressourcen stiegen deutlich.

Tagtäglich finden Cyberangriffe auf das Thüringer Landesdatennetz sowie die angeschlossenen Endgeräte statt. Dabei zählen E-Mails mit Schadprogrammen oder Verlinkungen dazu zu den am häufigsten detektierten Angriffen auf Systeme der Verwaltung. Bei den festgestellten Mails mit Schadprogrammen konnten ca. 400 verschiedene Schadcodes detektiert werden.

Insgesamt wurden im Jahr 2018 von Extern circa 20,5 Millionen E-Mails ins Landesdatennetz gesandt. Durch den Einsatz neuester Technologien wurden davon 1,2 Millionen E-Mails als Spam erkannt und bei rund 60.000 Mails wurde Schadsoftware festgestellt. Im Vergleich zu den Jahren 2016 (19.000 Mails mit Schadcode) sowie 2017 (23.000 Mails mit Schadcode) stellt dies eine Verdreifachung dar.

Der Aufbau des Informationssicherheitsteams, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Zentralisierung der IT muss weiter forciert werden. Informationssicherheit ist eine Daueraufgabe und hat höchste Priorität, darin war sich das Thüringer Kabinett einig.

Thema E-Akte in der Landesverwaltung

Ab 1. Januar 2023 führen alle Behörden des Freistaats die Akten elektronisch. Geplant ist, ab 2020 halbjährlich zehn Behörden auf dem einheitlichen E-Akte-System im Thüringer Landesrechenzentrum einzurichten. Bisherige bestehende Systeme werden damit erneuert. Dabei soll im zentralen Projektteam Personal aus allen Ressorts zum Einsatz kommen und die Bediensteten in den jeweiligen Behörden mit dem zentralen Projektteam intensiv zusammenarbeiten. 

Unterstützung der Bemühungen zur Gründung eines Kommunalen IT-Dienstleisters in Thüringen

Das Thüringer Kabinett unterstützt den Vorschlag des Thüringer Finanzministeriums, einen gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleister zu gründen. Dies soll durch eine Beteiligung des Landes am zu gründenden Dienstleistungsunternehmen realisiert werden. „Ziel ist es“, so CIO Dr. Hartmut Schubert, „mit den Thüringer Kommunen eine leistungsstarke, zukunftsfähige und langfristige Struktur aufzubauen. Der Kommunale Dienstleister kann insbesondere für kleinere Kommunen wichtige IT-Dienstleistungen, wie digitale Bürgerservices, Beratung, Datenmanagement aber auch schlicht Rechenleistung aus einer Hand anbieten.“

Informationen für Verwaltungen

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Broschüre mit Anleitung

Verfügbare Online-Anträge für Thüringer Verwaltungen 

  •  Hundesteuer-Anmeldung
  • Hundesteuer-Abmeldung
  • Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung
  • Grundsteuer-Anmeldung
  • Bestätigung über die praktische Tätigkeit zur Vorlage an den Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Thüringen
  • Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
  • Antrag auf Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung
  • Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Berufsausübung für Apotheker
  • Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Berufsausübung für Zahnärzte -  
  • Tierärztekammer-Meldebogen
  • Antrag auf Neuausstellung / Verlängerung eines Fischereischeins  
  • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines
  • Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung
  • Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung
  • Erklärung zum Verzicht auf die Zulassung - Rückgabe der Zulassung
  • Erklärung zu Fachkenntnissen
  • Beiblatt zum Betriebsspiegel - Lebende Muscheln
  • Betriebsspiegel (allgemeine Angaben)
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister § 62 Personenstandsgesetz  
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister § 62 Personenstandsgesetz  
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister §  62 Personenstandsgesetz  
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz  
  • Erklärung über den Kirchenaustritt  
  • Erfassungsbogen für Dienstleister aus Malta und Slowenien gem. § 3a StBerG
  • Veranstaltererklärung  
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 ThürBO
  • Gemeinsame Erklärung gemäß § 5 Abs. 6 ThürBhV
  • Vollmacht zur Regelung meiner Beihilfeangelegenheiten
  • Erklärung zu den Einkünften der Ehegattin / des Ehegatten, der Lebenspartnerin / des Lebenspartners
  • Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten  
  • Abrechnungsnachweis zum Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten -  
  • Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Juli 2017 – Thüringen
  • Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren
  • Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein  

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

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Teaser Typ-C

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Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

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Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

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mit diversen Ausstellungsstücken

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Bibliothek

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Bilanz 3. Digitalisierungskabinett: Thüringen mit Rückenwind für Online-Angebot für Bürger und Unternehmen. Prioritäten festgelegt: digitale Bürgerservices, Zentralisierung der IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat sich heute in den Räumen des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) zum Digitalisierungskabinett getroffen. Der CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert sagte anschließend zum Digitalisierungskabinett:

„Das Digitalisierungskabinett hat sich als wichtiger Termin für die Landesregierung etabliert. Denn Digitalisierung ist wie keine andere Aufgabe eine Querschnittsausgabe. Die hier verabschiedete E-Government-Strategie des Landes betrifft alle Teile der Staatsorganisation. Alle Ressorts und Behörden sind betroffen, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denken wir etwa an die Einführung der elektronischen Akte.“ Das Kabinett hat nun weitere Schritte für die Digitalisierung der Thüringer Landesverwaltung beschlossen.

Thüringen verfügt seit diesem Monat über die Voraussetzungen für einen umfangreichen Online-Bürgerservice und Verwaltungsdigitalisierung, fasst der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert den aktuellen Stand zusammen. Für die Kommunale Familie stehen die digitalen Basisdienste, das heißt nachnutzbare Online-Anträge, ein zentrales Antragsmanagementsystem, ein zentrales Service-Konto und eine Bezahlfunktion bereit; zudem ein Förderprogramm in Höhe von
80 Millionen Euro und fachliche Ansprechpartner. Dr. Hartmut Schubert sagt: „Thüringen befindet sich damit auf der Überholspur. Zusammen mit unseren Landkreisen, Städten und Gemeinden kann Thüringen die höchste Dynamik im Bereich Online-Bürgerservices entfalten. Das ist gut für Thüringen!“

Um den Service weiter zu verbessern hat das Kabinett zugestimmt, die Redaktion der zentralen Suchmaschine des Landes ‚Zuständigkeitsfinder‘ auf dem Thüringer Verwaltungsprotal ‚verwaltung.thueringen.de‘ zu stärken. Künftig soll im Landesverwaltungsamt die zentrale Redaktion für die Beschreibung der Behördenleistung und der zugehörigen Online-Formulare eingerichtet und personell untersetzt werden.

Im Landeshaushalt sind für Verwaltungs-IT und E-Government-Angebote in diesem Jahr rund 122 Millionen Euro eingeplant. Aktuell arbeiten die Landesbehörden zudem an der Einführung der E-Akte und dem Ausbau des IT-Sicherheitsteams (CERT – Computer Emergency Response Team).

Die im Kabinett erörterte Bilanz des Thüringer E-Governments zeige, dass das Thüringer Finanzministerium in den letzten fünf Jahren entscheidende Weichen gestellt hat, sagt der Thüringer CIO im Rückblick. Mit der Neuauflage der IT-Strategie und des Aktionsplans steuert ein Fachausschuss von IT-Experten aus allen Ressorts zentrale Projekte. Die Zentralisierung der Informationsinfrastruktur kommt auch der IT-Sicherheit zu Gute, die somit ein einheitliches Sicherheitsniveau gewährleisten kann. IT-Sicherheit ist die Grundlage für einen vertrauensvollen Umgang mit Bürger- und Unternehmensdaten. Gleichzeitig hat Thüringen lange vor anderen Ländern einen eigenen IT-Haushalt etabliert und kann somit wirtschaftlich seine Informationstechnik stetig und langfristig erneuern.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert fasst zusammen: „Natürlich sind noch weitere Schritte zu gehen, das liegt in der Natur des digitalen Wandels. Es steht bereits jetzt schon fest, dass Thüringen dank der Anstrengung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein großes Stück digitaler geworden ist. Die Verwaltungen können Bürgerservices online anbieten und Verwaltungsprozesse werden zunehmend effektiver gestaltet. Das hilft dem Wirtschaftsstandort Thüringen, hilft unseren Thüringer Familien, die hier leben und arbeiten.“

Im Kabinett wurde weiterhin besprochen.

Thema Informationssicherheit

Die derzeitige Gefährdungslage hat sich, wie in den letzten Jahren bereits auch, 2018 weiter verschärft. Die von Angreifern eingesetzten finanziellen, zeitlichen und technischen Ressourcen stiegen deutlich.

Tagtäglich finden Cyberangriffe auf das Thüringer Landesdatennetz sowie die angeschlossenen Endgeräte statt. Dabei zählen E-Mails mit Schadprogrammen oder Verlinkungen dazu zu den am häufigsten detektierten Angriffen auf Systeme der Verwaltung. Bei den festgestellten Mails mit Schadprogrammen konnten ca. 400 verschiedene Schadcodes detektiert werden.

Insgesamt wurden im Jahr 2018 von Extern circa 20,5 Millionen E-Mails ins Landesdatennetz gesandt. Durch den Einsatz neuester Technologien wurden davon 1,2 Millionen E-Mails als Spam erkannt und bei rund 60.000 Mails wurde Schadsoftware festgestellt. Im Vergleich zu den Jahren 2016 (19.000 Mails mit Schadcode) sowie 2017 (23.000 Mails mit Schadcode) stellt dies eine Verdreifachung dar.

Der Aufbau des Informationssicherheitsteams, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Zentralisierung der IT muss weiter forciert werden. Informationssicherheit ist eine Daueraufgabe und hat höchste Priorität, darin war sich das Thüringer Kabinett einig.

Thema E-Akte in der Landesverwaltung

Ab 1. Januar 2023 führen alle Behörden des Freistaats die Akten elektronisch. Geplant ist, ab 2020 halbjährlich zehn Behörden auf dem einheitlichen E-Akte-System im Thüringer Landesrechenzentrum einzurichten. Bisherige bestehende Systeme werden damit erneuert. Dabei soll im zentralen Projektteam Personal aus allen Ressorts zum Einsatz kommen und die Bediensteten in den jeweiligen Behörden mit dem zentralen Projektteam intensiv zusammenarbeiten. 

Unterstützung der Bemühungen zur Gründung eines Kommunalen IT-Dienstleisters in Thüringen

Das Thüringer Kabinett unterstützt den Vorschlag des Thüringer Finanzministeriums, einen gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleister zu gründen. Dies soll durch eine Beteiligung des Landes am zu gründenden Dienstleistungsunternehmen realisiert werden. „Ziel ist es“, so CIO Dr. Hartmut Schubert, „mit den Thüringer Kommunen eine leistungsstarke, zukunftsfähige und langfristige Struktur aufzubauen. Der Kommunale Dienstleister kann insbesondere für kleinere Kommunen wichtige IT-Dienstleistungen, wie digitale Bürgerservices, Beratung, Datenmanagement aber auch schlicht Rechenleistung aus einer Hand anbieten.“

Informationen für Verwaltungen

 App-Store - Verwaltungsleistungen im Internet einsehbar.

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Broschüre mit Anleitung

Verfügbare Online-Anträge für Thüringer Verwaltungen 

  •  Hundesteuer-Anmeldung
  • Hundesteuer-Abmeldung
  • Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung
  • Grundsteuer-Anmeldung
  • Bestätigung über die praktische Tätigkeit zur Vorlage an den Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Thüringen
  • Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
  • Antrag auf Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung
  • Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Berufsausübung für Apotheker
  • Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Berufsausübung für Zahnärzte -  
  • Tierärztekammer-Meldebogen
  • Antrag auf Neuausstellung / Verlängerung eines Fischereischeins  
  • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines
  • Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung
  • Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung
  • Erklärung zum Verzicht auf die Zulassung - Rückgabe der Zulassung
  • Erklärung zu Fachkenntnissen
  • Beiblatt zum Betriebsspiegel - Lebende Muscheln
  • Betriebsspiegel (allgemeine Angaben)
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister § 62 Personenstandsgesetz  
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister § 62 Personenstandsgesetz  
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister §  62 Personenstandsgesetz  
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz  
  • Erklärung über den Kirchenaustritt  
  • Erfassungsbogen für Dienstleister aus Malta und Slowenien gem. § 3a StBerG
  • Veranstaltererklärung  
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 ThürBO
  • Gemeinsame Erklärung gemäß § 5 Abs. 6 ThürBhV
  • Vollmacht zur Regelung meiner Beihilfeangelegenheiten
  • Erklärung zu den Einkünften der Ehegattin / des Ehegatten, der Lebenspartnerin / des Lebenspartners
  • Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten  
  • Abrechnungsnachweis zum Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten -  
  • Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Juli 2017 – Thüringen
  • Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren
  • Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein  

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Bilanz 3. Digitalisierungskabinett: Thüringen mit Rückenwind für Online-Angebot für Bürger und Unternehmen. Prioritäten festgelegt: digitale Bürgerservices, Zentralisierung der IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat sich heute in den Räumen des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) zum Digitalisierungskabinett getroffen. Der CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert sagte anschließend zum Digitalisierungskabinett:

„Das Digitalisierungskabinett hat sich als wichtiger Termin für die Landesregierung etabliert. Denn Digitalisierung ist wie keine andere Aufgabe eine Querschnittsausgabe. Die hier verabschiedete E-Government-Strategie des Landes betrifft alle Teile der Staatsorganisation. Alle Ressorts und Behörden sind betroffen, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denken wir etwa an die Einführung der elektronischen Akte.“ Das Kabinett hat nun weitere Schritte für die Digitalisierung der Thüringer Landesverwaltung beschlossen.

Thüringen verfügt seit diesem Monat über die Voraussetzungen für einen umfangreichen Online-Bürgerservice und Verwaltungsdigitalisierung, fasst der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert den aktuellen Stand zusammen. Für die Kommunale Familie stehen die digitalen Basisdienste, das heißt nachnutzbare Online-Anträge, ein zentrales Antragsmanagementsystem, ein zentrales Service-Konto und eine Bezahlfunktion bereit; zudem ein Förderprogramm in Höhe von
80 Millionen Euro und fachliche Ansprechpartner. Dr. Hartmut Schubert sagt: „Thüringen befindet sich damit auf der Überholspur. Zusammen mit unseren Landkreisen, Städten und Gemeinden kann Thüringen die höchste Dynamik im Bereich Online-Bürgerservices entfalten. Das ist gut für Thüringen!“

Um den Service weiter zu verbessern hat das Kabinett zugestimmt, die Redaktion der zentralen Suchmaschine des Landes ‚Zuständigkeitsfinder‘ auf dem Thüringer Verwaltungsprotal ‚verwaltung.thueringen.de‘ zu stärken. Künftig soll im Landesverwaltungsamt die zentrale Redaktion für die Beschreibung der Behördenleistung und der zugehörigen Online-Formulare eingerichtet und personell untersetzt werden.

Im Landeshaushalt sind für Verwaltungs-IT und E-Government-Angebote in diesem Jahr rund 122 Millionen Euro eingeplant. Aktuell arbeiten die Landesbehörden zudem an der Einführung der E-Akte und dem Ausbau des IT-Sicherheitsteams (CERT – Computer Emergency Response Team).

Die im Kabinett erörterte Bilanz des Thüringer E-Governments zeige, dass das Thüringer Finanzministerium in den letzten fünf Jahren entscheidende Weichen gestellt hat, sagt der Thüringer CIO im Rückblick. Mit der Neuauflage der IT-Strategie und des Aktionsplans steuert ein Fachausschuss von IT-Experten aus allen Ressorts zentrale Projekte. Die Zentralisierung der Informationsinfrastruktur kommt auch der IT-Sicherheit zu Gute, die somit ein einheitliches Sicherheitsniveau gewährleisten kann. IT-Sicherheit ist die Grundlage für einen vertrauensvollen Umgang mit Bürger- und Unternehmensdaten. Gleichzeitig hat Thüringen lange vor anderen Ländern einen eigenen IT-Haushalt etabliert und kann somit wirtschaftlich seine Informationstechnik stetig und langfristig erneuern.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert fasst zusammen: „Natürlich sind noch weitere Schritte zu gehen, das liegt in der Natur des digitalen Wandels. Es steht bereits jetzt schon fest, dass Thüringen dank der Anstrengung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein großes Stück digitaler geworden ist. Die Verwaltungen können Bürgerservices online anbieten und Verwaltungsprozesse werden zunehmend effektiver gestaltet. Das hilft dem Wirtschaftsstandort Thüringen, hilft unseren Thüringer Familien, die hier leben und arbeiten.“

Im Kabinett wurde weiterhin besprochen.

Thema Informationssicherheit

Die derzeitige Gefährdungslage hat sich, wie in den letzten Jahren bereits auch, 2018 weiter verschärft. Die von Angreifern eingesetzten finanziellen, zeitlichen und technischen Ressourcen stiegen deutlich.

Tagtäglich finden Cyberangriffe auf das Thüringer Landesdatennetz sowie die angeschlossenen Endgeräte statt. Dabei zählen E-Mails mit Schadprogrammen oder Verlinkungen dazu zu den am häufigsten detektierten Angriffen auf Systeme der Verwaltung. Bei den festgestellten Mails mit Schadprogrammen konnten ca. 400 verschiedene Schadcodes detektiert werden.

Insgesamt wurden im Jahr 2018 von Extern circa 20,5 Millionen E-Mails ins Landesdatennetz gesandt. Durch den Einsatz neuester Technologien wurden davon 1,2 Millionen E-Mails als Spam erkannt und bei rund 60.000 Mails wurde Schadsoftware festgestellt. Im Vergleich zu den Jahren 2016 (19.000 Mails mit Schadcode) sowie 2017 (23.000 Mails mit Schadcode) stellt dies eine Verdreifachung dar.

Der Aufbau des Informationssicherheitsteams, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Zentralisierung der IT muss weiter forciert werden. Informationssicherheit ist eine Daueraufgabe und hat höchste Priorität, darin war sich das Thüringer Kabinett einig.

Thema E-Akte in der Landesverwaltung

Ab 1. Januar 2023 führen alle Behörden des Freistaats die Akten elektronisch. Geplant ist, ab 2020 halbjährlich zehn Behörden auf dem einheitlichen E-Akte-System im Thüringer Landesrechenzentrum einzurichten. Bisherige bestehende Systeme werden damit erneuert. Dabei soll im zentralen Projektteam Personal aus allen Ressorts zum Einsatz kommen und die Bediensteten in den jeweiligen Behörden mit dem zentralen Projektteam intensiv zusammenarbeiten. 

Unterstützung der Bemühungen zur Gründung eines Kommunalen IT-Dienstleisters in Thüringen

Das Thüringer Kabinett unterstützt den Vorschlag des Thüringer Finanzministeriums, einen gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleister zu gründen. Dies soll durch eine Beteiligung des Landes am zu gründenden Dienstleistungsunternehmen realisiert werden. „Ziel ist es“, so CIO Dr. Hartmut Schubert, „mit den Thüringer Kommunen eine leistungsstarke, zukunftsfähige und langfristige Struktur aufzubauen. Der Kommunale Dienstleister kann insbesondere für kleinere Kommunen wichtige IT-Dienstleistungen, wie digitale Bürgerservices, Beratung, Datenmanagement aber auch schlicht Rechenleistung aus einer Hand anbieten.“

Informationen für Verwaltungen

 App-Store - Verwaltungsleistungen im Internet einsehbar.

Link zum App-Store

Broschüre mit Anleitung

Verfügbare Online-Anträge für Thüringer Verwaltungen 

  •  Hundesteuer-Anmeldung
  • Hundesteuer-Abmeldung
  • Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung
  • Grundsteuer-Anmeldung
  • Bestätigung über die praktische Tätigkeit zur Vorlage an den Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Thüringen
  • Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
  • Antrag auf Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung
  • Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Berufsausübung für Apotheker
  • Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Berufsausübung für Zahnärzte -  
  • Tierärztekammer-Meldebogen
  • Antrag auf Neuausstellung / Verlängerung eines Fischereischeins  
  • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines
  • Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung
  • Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung
  • Erklärung zum Verzicht auf die Zulassung - Rückgabe der Zulassung
  • Erklärung zu Fachkenntnissen
  • Beiblatt zum Betriebsspiegel - Lebende Muscheln
  • Betriebsspiegel (allgemeine Angaben)
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister § 62 Personenstandsgesetz  
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister § 62 Personenstandsgesetz  
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister §  62 Personenstandsgesetz  
  • Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz  
  • Erklärung über den Kirchenaustritt  
  • Erfassungsbogen für Dienstleister aus Malta und Slowenien gem. § 3a StBerG
  • Veranstaltererklärung  
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 ThürBO
  • Gemeinsame Erklärung gemäß § 5 Abs. 6 ThürBhV
  • Vollmacht zur Regelung meiner Beihilfeangelegenheiten
  • Erklärung zu den Einkünften der Ehegattin / des Ehegatten, der Lebenspartnerin / des Lebenspartners
  • Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten  
  • Abrechnungsnachweis zum Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten -  
  • Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Juli 2017 – Thüringen
  • Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren
  • Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein  

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