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Die Finanzverwaltung informiert: Aktuell kommt es zu längeren Wartezeiten an der Grundsteuer-Hotline der Finanzämter. Bürgerinnen und Bürger können sich auch über alternative Angebote zur Grundsteuerreform informieren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Grundsteuer-Hotline stößt aktuell an ihre Grenzen. Oft müssen Anrufer lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor sie ihre Fragen klären können. „Ich kann den Unmut der Bürgerinnen und Bürger über die langen Wartezeiten oder ein Besetztzeichen sehr gut nachvollziehen. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man nicht durchkommt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hotline beantworten aber jeden Tag pausenlos unzählige Anliegen, mehr geht im Moment einfach nicht“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Aktuell gehen täglich eine Vielzahl an Anrufen bei der Hotline ein, manchmal mehr als 20.000 Anrufe pro Tag.

In der Grundsteuer-Hotline unter 0361 57 3611 800 können Bürgerinnen und Bürger anrufen und allgemeine Fragen und Anliegen zur Grundsteuerreform und zur Erklärungsabgabe stellen. „Aktuell stellen viele Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Dateneingabe in ‚Mein ELSTER‘ und wollen sich vergewissern, dass sie alles richtig gemacht haben, andere wollen die Papiervordrucke anfordern und wieder anderen fehlt das Aktenzeichen für ihr Grundstück, weil sie kein Informationsschreiben erhalten haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung rechnet nach dem Ferienende mit einem erhöhten Anrufaufkommen und weist deshalb auf alternative Informationsmöglichkeiten hin, die den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bei der Erstellung der Erklärung helfen können.

Musteranleitungen zur Dateneingabe in „Mein ELSTER“

Das Thüringer Finanzministerium hat verschiedene Musteranleitungen zur elektronischen Erstellung und Übermittlung der Grundsteuererklärung mit „Mein ELSTER“ online gestellt. Sie können unter https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung heruntergeladen werden.

Die Musteranleitungen geben Schritt für Schritt die Eingaben im persönlichen Elsterkonto am Beispiel eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder in Fällen der Land- und Forstwirtschaft wieder. „Mit den Anleitungen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie werden gern genutzt und helfen dabei, Fehleingaben zu vermeiden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Hinweise zum Ausfüllen sind auch in den ELSTER-Formularen hinter den blauen Fragezeichen hinterlegt und entsprechen den allgemeinen Ausfüllhinweisen. Häufig werden nach langen Wartezeiten in der Hotline Fragen gestellt, welche über die Hilfe in ELSTER bzw. die Musteranleitungen zur Lösung geführt hätten.

Schriftliche Anfragen an das Finanzamt

Bürgerinnen und Bürger können ihre Anfragen auch schriftlich oder per E-Mail (Beispiel für Erfurt: poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de) an die Finanzämter stellen. „Am besten ist es, wenn die Telefonnummer mit angegeben wird. Denn mit einem kurzen Rückruf kann ein Anliegen oft in wenigen Minuten geklärt werden“, so Taubert.

Grundsteuer Viewer Thüringen

Unter https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html können im „Grundsteuer Viewer Thüringen“ der Bodenrichtwert, die Grundstücksgröße, Flur und Flurstücksnummer sowie weitere Informationen kostenfrei abgefragt werden. Der „Grundsteuer Viewer Thüringen“ ist ein Online-Angebot der Thüringer Katasterverwaltung.

Steuerchatbot

Unter www.steuerchatbot.de/th beantwortet der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform. Bei ganz individuellen Anliegen kann der Chatbot allerdings nicht weiterhelfen.

Weitere Hinweise

Die Finanzverwaltung bittet um Geduld bei der Versendung von Papiervordrucken. Das kann manchmal mehrere Tage dauern. Von telefonischen Rückfragen diesbezüglich soll abgesehen werden, damit die Hotline entlastet wird.

Erbengemeinschaften sollten wissen, dass immer nur einer der Erben, stellvertretend für die anderen, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben muss. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Erbe das Informationsschreiben erhalten hat. Erbengemeinschaften sollten in der Erklärung (Hauptvordruck) unbedingt einen Empfangsbevollmächtigen angeben.

Den Bürgerinnen und Bürgern steht es auch frei, sich Hilfe bei den Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu suchen. Dann ist die Erstellung der Erklärung jedoch kostenpflichtig.

Zwischenzeitlich werden auf diversen Internetseiten unterschiedliche Hilfen für die Abgabe der Feststellungserklärung angeboten. Im Gegensatz zu ELSTER können diese jedoch kostenpflichtig sein. 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Die Finanzverwaltung informiert: Aktuell kommt es zu längeren Wartezeiten an der Grundsteuer-Hotline der Finanzämter. Bürgerinnen und Bürger können sich auch über alternative Angebote zur Grundsteuerreform informieren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Grundsteuer-Hotline stößt aktuell an ihre Grenzen. Oft müssen Anrufer lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor sie ihre Fragen klären können. „Ich kann den Unmut der Bürgerinnen und Bürger über die langen Wartezeiten oder ein Besetztzeichen sehr gut nachvollziehen. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man nicht durchkommt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hotline beantworten aber jeden Tag pausenlos unzählige Anliegen, mehr geht im Moment einfach nicht“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Aktuell gehen täglich eine Vielzahl an Anrufen bei der Hotline ein, manchmal mehr als 20.000 Anrufe pro Tag.

In der Grundsteuer-Hotline unter 0361 57 3611 800 können Bürgerinnen und Bürger anrufen und allgemeine Fragen und Anliegen zur Grundsteuerreform und zur Erklärungsabgabe stellen. „Aktuell stellen viele Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Dateneingabe in ‚Mein ELSTER‘ und wollen sich vergewissern, dass sie alles richtig gemacht haben, andere wollen die Papiervordrucke anfordern und wieder anderen fehlt das Aktenzeichen für ihr Grundstück, weil sie kein Informationsschreiben erhalten haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung rechnet nach dem Ferienende mit einem erhöhten Anrufaufkommen und weist deshalb auf alternative Informationsmöglichkeiten hin, die den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bei der Erstellung der Erklärung helfen können.

Musteranleitungen zur Dateneingabe in „Mein ELSTER“

Das Thüringer Finanzministerium hat verschiedene Musteranleitungen zur elektronischen Erstellung und Übermittlung der Grundsteuererklärung mit „Mein ELSTER“ online gestellt. Sie können unter https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung heruntergeladen werden.

Die Musteranleitungen geben Schritt für Schritt die Eingaben im persönlichen Elsterkonto am Beispiel eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder in Fällen der Land- und Forstwirtschaft wieder. „Mit den Anleitungen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie werden gern genutzt und helfen dabei, Fehleingaben zu vermeiden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Hinweise zum Ausfüllen sind auch in den ELSTER-Formularen hinter den blauen Fragezeichen hinterlegt und entsprechen den allgemeinen Ausfüllhinweisen. Häufig werden nach langen Wartezeiten in der Hotline Fragen gestellt, welche über die Hilfe in ELSTER bzw. die Musteranleitungen zur Lösung geführt hätten.

Schriftliche Anfragen an das Finanzamt

Bürgerinnen und Bürger können ihre Anfragen auch schriftlich oder per E-Mail (Beispiel für Erfurt: poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de) an die Finanzämter stellen. „Am besten ist es, wenn die Telefonnummer mit angegeben wird. Denn mit einem kurzen Rückruf kann ein Anliegen oft in wenigen Minuten geklärt werden“, so Taubert.

Grundsteuer Viewer Thüringen

Unter https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html können im „Grundsteuer Viewer Thüringen“ der Bodenrichtwert, die Grundstücksgröße, Flur und Flurstücksnummer sowie weitere Informationen kostenfrei abgefragt werden. Der „Grundsteuer Viewer Thüringen“ ist ein Online-Angebot der Thüringer Katasterverwaltung.

Steuerchatbot

Unter www.steuerchatbot.de/th beantwortet der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform. Bei ganz individuellen Anliegen kann der Chatbot allerdings nicht weiterhelfen.

Weitere Hinweise

Die Finanzverwaltung bittet um Geduld bei der Versendung von Papiervordrucken. Das kann manchmal mehrere Tage dauern. Von telefonischen Rückfragen diesbezüglich soll abgesehen werden, damit die Hotline entlastet wird.

Erbengemeinschaften sollten wissen, dass immer nur einer der Erben, stellvertretend für die anderen, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben muss. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Erbe das Informationsschreiben erhalten hat. Erbengemeinschaften sollten in der Erklärung (Hauptvordruck) unbedingt einen Empfangsbevollmächtigen angeben.

Den Bürgerinnen und Bürgern steht es auch frei, sich Hilfe bei den Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu suchen. Dann ist die Erstellung der Erklärung jedoch kostenpflichtig.

Zwischenzeitlich werden auf diversen Internetseiten unterschiedliche Hilfen für die Abgabe der Feststellungserklärung angeboten. Im Gegensatz zu ELSTER können diese jedoch kostenpflichtig sein. 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

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Teaser Typ-C

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Im Gewölbe

Text

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Finanzverwaltung informiert: Aktuell kommt es zu längeren Wartezeiten an der Grundsteuer-Hotline der Finanzämter. Bürgerinnen und Bürger können sich auch über alternative Angebote zur Grundsteuerreform informieren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Grundsteuer-Hotline stößt aktuell an ihre Grenzen. Oft müssen Anrufer lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor sie ihre Fragen klären können. „Ich kann den Unmut der Bürgerinnen und Bürger über die langen Wartezeiten oder ein Besetztzeichen sehr gut nachvollziehen. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man nicht durchkommt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hotline beantworten aber jeden Tag pausenlos unzählige Anliegen, mehr geht im Moment einfach nicht“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Aktuell gehen täglich eine Vielzahl an Anrufen bei der Hotline ein, manchmal mehr als 20.000 Anrufe pro Tag.

In der Grundsteuer-Hotline unter 0361 57 3611 800 können Bürgerinnen und Bürger anrufen und allgemeine Fragen und Anliegen zur Grundsteuerreform und zur Erklärungsabgabe stellen. „Aktuell stellen viele Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Dateneingabe in ‚Mein ELSTER‘ und wollen sich vergewissern, dass sie alles richtig gemacht haben, andere wollen die Papiervordrucke anfordern und wieder anderen fehlt das Aktenzeichen für ihr Grundstück, weil sie kein Informationsschreiben erhalten haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung rechnet nach dem Ferienende mit einem erhöhten Anrufaufkommen und weist deshalb auf alternative Informationsmöglichkeiten hin, die den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bei der Erstellung der Erklärung helfen können.

Musteranleitungen zur Dateneingabe in „Mein ELSTER“

Das Thüringer Finanzministerium hat verschiedene Musteranleitungen zur elektronischen Erstellung und Übermittlung der Grundsteuererklärung mit „Mein ELSTER“ online gestellt. Sie können unter https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung heruntergeladen werden.

Die Musteranleitungen geben Schritt für Schritt die Eingaben im persönlichen Elsterkonto am Beispiel eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder in Fällen der Land- und Forstwirtschaft wieder. „Mit den Anleitungen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie werden gern genutzt und helfen dabei, Fehleingaben zu vermeiden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Hinweise zum Ausfüllen sind auch in den ELSTER-Formularen hinter den blauen Fragezeichen hinterlegt und entsprechen den allgemeinen Ausfüllhinweisen. Häufig werden nach langen Wartezeiten in der Hotline Fragen gestellt, welche über die Hilfe in ELSTER bzw. die Musteranleitungen zur Lösung geführt hätten.

Schriftliche Anfragen an das Finanzamt

Bürgerinnen und Bürger können ihre Anfragen auch schriftlich oder per E-Mail (Beispiel für Erfurt: poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de) an die Finanzämter stellen. „Am besten ist es, wenn die Telefonnummer mit angegeben wird. Denn mit einem kurzen Rückruf kann ein Anliegen oft in wenigen Minuten geklärt werden“, so Taubert.

Grundsteuer Viewer Thüringen

Unter https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html können im „Grundsteuer Viewer Thüringen“ der Bodenrichtwert, die Grundstücksgröße, Flur und Flurstücksnummer sowie weitere Informationen kostenfrei abgefragt werden. Der „Grundsteuer Viewer Thüringen“ ist ein Online-Angebot der Thüringer Katasterverwaltung.

Steuerchatbot

Unter www.steuerchatbot.de/th beantwortet der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform. Bei ganz individuellen Anliegen kann der Chatbot allerdings nicht weiterhelfen.

Weitere Hinweise

Die Finanzverwaltung bittet um Geduld bei der Versendung von Papiervordrucken. Das kann manchmal mehrere Tage dauern. Von telefonischen Rückfragen diesbezüglich soll abgesehen werden, damit die Hotline entlastet wird.

Erbengemeinschaften sollten wissen, dass immer nur einer der Erben, stellvertretend für die anderen, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben muss. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Erbe das Informationsschreiben erhalten hat. Erbengemeinschaften sollten in der Erklärung (Hauptvordruck) unbedingt einen Empfangsbevollmächtigen angeben.

Den Bürgerinnen und Bürgern steht es auch frei, sich Hilfe bei den Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu suchen. Dann ist die Erstellung der Erklärung jedoch kostenpflichtig.

Zwischenzeitlich werden auf diversen Internetseiten unterschiedliche Hilfen für die Abgabe der Feststellungserklärung angeboten. Im Gegensatz zu ELSTER können diese jedoch kostenpflichtig sein. 

Test

Timeline

Die Finanzverwaltung informiert: Aktuell kommt es zu längeren Wartezeiten an der Grundsteuer-Hotline der Finanzämter. Bürgerinnen und Bürger können sich auch über alternative Angebote zur Grundsteuerreform informieren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Grundsteuer-Hotline stößt aktuell an ihre Grenzen. Oft müssen Anrufer lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor sie ihre Fragen klären können. „Ich kann den Unmut der Bürgerinnen und Bürger über die langen Wartezeiten oder ein Besetztzeichen sehr gut nachvollziehen. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man nicht durchkommt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hotline beantworten aber jeden Tag pausenlos unzählige Anliegen, mehr geht im Moment einfach nicht“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Aktuell gehen täglich eine Vielzahl an Anrufen bei der Hotline ein, manchmal mehr als 20.000 Anrufe pro Tag.

In der Grundsteuer-Hotline unter 0361 57 3611 800 können Bürgerinnen und Bürger anrufen und allgemeine Fragen und Anliegen zur Grundsteuerreform und zur Erklärungsabgabe stellen. „Aktuell stellen viele Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Dateneingabe in ‚Mein ELSTER‘ und wollen sich vergewissern, dass sie alles richtig gemacht haben, andere wollen die Papiervordrucke anfordern und wieder anderen fehlt das Aktenzeichen für ihr Grundstück, weil sie kein Informationsschreiben erhalten haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung rechnet nach dem Ferienende mit einem erhöhten Anrufaufkommen und weist deshalb auf alternative Informationsmöglichkeiten hin, die den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bei der Erstellung der Erklärung helfen können.

Musteranleitungen zur Dateneingabe in „Mein ELSTER“

Das Thüringer Finanzministerium hat verschiedene Musteranleitungen zur elektronischen Erstellung und Übermittlung der Grundsteuererklärung mit „Mein ELSTER“ online gestellt. Sie können unter https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung heruntergeladen werden.

Die Musteranleitungen geben Schritt für Schritt die Eingaben im persönlichen Elsterkonto am Beispiel eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder in Fällen der Land- und Forstwirtschaft wieder. „Mit den Anleitungen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie werden gern genutzt und helfen dabei, Fehleingaben zu vermeiden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Hinweise zum Ausfüllen sind auch in den ELSTER-Formularen hinter den blauen Fragezeichen hinterlegt und entsprechen den allgemeinen Ausfüllhinweisen. Häufig werden nach langen Wartezeiten in der Hotline Fragen gestellt, welche über die Hilfe in ELSTER bzw. die Musteranleitungen zur Lösung geführt hätten.

Schriftliche Anfragen an das Finanzamt

Bürgerinnen und Bürger können ihre Anfragen auch schriftlich oder per E-Mail (Beispiel für Erfurt: poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de) an die Finanzämter stellen. „Am besten ist es, wenn die Telefonnummer mit angegeben wird. Denn mit einem kurzen Rückruf kann ein Anliegen oft in wenigen Minuten geklärt werden“, so Taubert.

Grundsteuer Viewer Thüringen

Unter https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html können im „Grundsteuer Viewer Thüringen“ der Bodenrichtwert, die Grundstücksgröße, Flur und Flurstücksnummer sowie weitere Informationen kostenfrei abgefragt werden. Der „Grundsteuer Viewer Thüringen“ ist ein Online-Angebot der Thüringer Katasterverwaltung.

Steuerchatbot

Unter www.steuerchatbot.de/th beantwortet der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform. Bei ganz individuellen Anliegen kann der Chatbot allerdings nicht weiterhelfen.

Weitere Hinweise

Die Finanzverwaltung bittet um Geduld bei der Versendung von Papiervordrucken. Das kann manchmal mehrere Tage dauern. Von telefonischen Rückfragen diesbezüglich soll abgesehen werden, damit die Hotline entlastet wird.

Erbengemeinschaften sollten wissen, dass immer nur einer der Erben, stellvertretend für die anderen, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben muss. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Erbe das Informationsschreiben erhalten hat. Erbengemeinschaften sollten in der Erklärung (Hauptvordruck) unbedingt einen Empfangsbevollmächtigen angeben.

Den Bürgerinnen und Bürgern steht es auch frei, sich Hilfe bei den Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu suchen. Dann ist die Erstellung der Erklärung jedoch kostenpflichtig.

Zwischenzeitlich werden auf diversen Internetseiten unterschiedliche Hilfen für die Abgabe der Feststellungserklärung angeboten. Im Gegensatz zu ELSTER können diese jedoch kostenpflichtig sein. 

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