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Ein Jahr E-Rechnung – Online-Service für Thüringer Unternehmen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Immer mehr Unternehmen nutzen den digitalen Verwaltungsservice E-Rechnung in Thüringen. Seit dem 27. November 2019 können Unternehmen ihre Rechnungen an Thüringer Behörden über das zentrale Rechnungseingangsportal https://xrechnung-bdr.de versenden.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert informiert: „Seit November 2019 sind rund 300 elektronische Rechnungen in Thüringer Behörden eingegangen, davon allein 95 Rechnungen in den Monaten Oktober und November 2020. Mittelständische Unternehmen erkennen und nutzen den Mehrwert. Das Potential ist enorm. Vor allem die Rechnungssoftware von Unternehmen muss für die elektronische Rechnung fit gemacht werden. Ich werbe dafür, dass noch weit mehr Unternehmen diesen digitalen Verwaltungsservice nutzen.“

Eine E-Rechnung kann automatisiert über elektronische Schnittstellen eingereicht oder über die Webseite hochgeladen werden. Entsprechend minimiert sich für Unternehmen der Arbeitsaufwand, Kosten für Papier und Porto entfallen ganz.

In Thüringen nutzen alle Landesbehörden, aber auch ca. 550 Gemeinden und Gemeindeverbände, alle Landkreise und knapp 50 Zweckverbände die zentral durch das Thüringer Finanzministerium bereitgestellte OZG-konforme Rechnungseingangslösung. Thüringen hat als erstes Land die E-Rechnung für seine Unternehmen eingerichtet. Nach Ergebnissen einer bundesweiten Studie der BITKOM vom 14. Oktober dieses Jahres ist für 80 Prozent der Unternehmen die E-Rechnung relevant.

Vermehrt weisen die Dienststellen bei Auftragsvergabe auf die Möglichkeit der Entgegennahme von E-Rechnungen hin. Wichtig: Für Unternehmen entstehen bei der Anmeldung am E-Rechnungsportal und der Rechnungslegung keine weiteren Kosten.

Informationen zur E-Rechnung

https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/

Im Video kurz erklärt:

https://youtu.be/pxmlyOhKFbk

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Ein Jahr E-Rechnung – Online-Service für Thüringer Unternehmen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Immer mehr Unternehmen nutzen den digitalen Verwaltungsservice E-Rechnung in Thüringen. Seit dem 27. November 2019 können Unternehmen ihre Rechnungen an Thüringer Behörden über das zentrale Rechnungseingangsportal https://xrechnung-bdr.de versenden.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert informiert: „Seit November 2019 sind rund 300 elektronische Rechnungen in Thüringer Behörden eingegangen, davon allein 95 Rechnungen in den Monaten Oktober und November 2020. Mittelständische Unternehmen erkennen und nutzen den Mehrwert. Das Potential ist enorm. Vor allem die Rechnungssoftware von Unternehmen muss für die elektronische Rechnung fit gemacht werden. Ich werbe dafür, dass noch weit mehr Unternehmen diesen digitalen Verwaltungsservice nutzen.“

Eine E-Rechnung kann automatisiert über elektronische Schnittstellen eingereicht oder über die Webseite hochgeladen werden. Entsprechend minimiert sich für Unternehmen der Arbeitsaufwand, Kosten für Papier und Porto entfallen ganz.

In Thüringen nutzen alle Landesbehörden, aber auch ca. 550 Gemeinden und Gemeindeverbände, alle Landkreise und knapp 50 Zweckverbände die zentral durch das Thüringer Finanzministerium bereitgestellte OZG-konforme Rechnungseingangslösung. Thüringen hat als erstes Land die E-Rechnung für seine Unternehmen eingerichtet. Nach Ergebnissen einer bundesweiten Studie der BITKOM vom 14. Oktober dieses Jahres ist für 80 Prozent der Unternehmen die E-Rechnung relevant.

Vermehrt weisen die Dienststellen bei Auftragsvergabe auf die Möglichkeit der Entgegennahme von E-Rechnungen hin. Wichtig: Für Unternehmen entstehen bei der Anmeldung am E-Rechnungsportal und der Rechnungslegung keine weiteren Kosten.

Informationen zur E-Rechnung

https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/

Im Video kurz erklärt:

https://youtu.be/pxmlyOhKFbk

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Ein Jahr E-Rechnung – Online-Service für Thüringer Unternehmen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Immer mehr Unternehmen nutzen den digitalen Verwaltungsservice E-Rechnung in Thüringen. Seit dem 27. November 2019 können Unternehmen ihre Rechnungen an Thüringer Behörden über das zentrale Rechnungseingangsportal https://xrechnung-bdr.de versenden.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert informiert: „Seit November 2019 sind rund 300 elektronische Rechnungen in Thüringer Behörden eingegangen, davon allein 95 Rechnungen in den Monaten Oktober und November 2020. Mittelständische Unternehmen erkennen und nutzen den Mehrwert. Das Potential ist enorm. Vor allem die Rechnungssoftware von Unternehmen muss für die elektronische Rechnung fit gemacht werden. Ich werbe dafür, dass noch weit mehr Unternehmen diesen digitalen Verwaltungsservice nutzen.“

Eine E-Rechnung kann automatisiert über elektronische Schnittstellen eingereicht oder über die Webseite hochgeladen werden. Entsprechend minimiert sich für Unternehmen der Arbeitsaufwand, Kosten für Papier und Porto entfallen ganz.

In Thüringen nutzen alle Landesbehörden, aber auch ca. 550 Gemeinden und Gemeindeverbände, alle Landkreise und knapp 50 Zweckverbände die zentral durch das Thüringer Finanzministerium bereitgestellte OZG-konforme Rechnungseingangslösung. Thüringen hat als erstes Land die E-Rechnung für seine Unternehmen eingerichtet. Nach Ergebnissen einer bundesweiten Studie der BITKOM vom 14. Oktober dieses Jahres ist für 80 Prozent der Unternehmen die E-Rechnung relevant.

Vermehrt weisen die Dienststellen bei Auftragsvergabe auf die Möglichkeit der Entgegennahme von E-Rechnungen hin. Wichtig: Für Unternehmen entstehen bei der Anmeldung am E-Rechnungsportal und der Rechnungslegung keine weiteren Kosten.

Informationen zur E-Rechnung

https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/

Im Video kurz erklärt:

https://youtu.be/pxmlyOhKFbk

 

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Immer mehr Unternehmen nutzen den digitalen Verwaltungsservice E-Rechnung in Thüringen. Seit dem 27. November 2019 können Unternehmen ihre Rechnungen an Thüringer Behörden über das zentrale Rechnungseingangsportal https://xrechnung-bdr.de versenden.

Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert informiert: „Seit November 2019 sind rund 300 elektronische Rechnungen in Thüringer Behörden eingegangen, davon allein 95 Rechnungen in den Monaten Oktober und November 2020. Mittelständische Unternehmen erkennen und nutzen den Mehrwert. Das Potential ist enorm. Vor allem die Rechnungssoftware von Unternehmen muss für die elektronische Rechnung fit gemacht werden. Ich werbe dafür, dass noch weit mehr Unternehmen diesen digitalen Verwaltungsservice nutzen.“

Eine E-Rechnung kann automatisiert über elektronische Schnittstellen eingereicht oder über die Webseite hochgeladen werden. Entsprechend minimiert sich für Unternehmen der Arbeitsaufwand, Kosten für Papier und Porto entfallen ganz.

In Thüringen nutzen alle Landesbehörden, aber auch ca. 550 Gemeinden und Gemeindeverbände, alle Landkreise und knapp 50 Zweckverbände die zentral durch das Thüringer Finanzministerium bereitgestellte OZG-konforme Rechnungseingangslösung. Thüringen hat als erstes Land die E-Rechnung für seine Unternehmen eingerichtet. Nach Ergebnissen einer bundesweiten Studie der BITKOM vom 14. Oktober dieses Jahres ist für 80 Prozent der Unternehmen die E-Rechnung relevant.

Vermehrt weisen die Dienststellen bei Auftragsvergabe auf die Möglichkeit der Entgegennahme von E-Rechnungen hin. Wichtig: Für Unternehmen entstehen bei der Anmeldung am E-Rechnungsportal und der Rechnungslegung keine weiteren Kosten.

Informationen zur E-Rechnung

https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/

Im Video kurz erklärt:

https://youtu.be/pxmlyOhKFbk

 

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