Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Finanzministerin Heike Taubert stellt Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter für 2019 vor:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Fast 7,7 Milliarden Euro Steuereinnahmen. Über zwei Drittel der Thüringer geben digitale Steuererklärungen ab. Bewerbungsverfahren modernisiert.

Steuereinnahmen

Auf den Cent genau haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Jahr 7.664.606.829,09 Euro Steuern eingenommen. Das waren 418.505.531,5 Euro bzw. 5,78 Prozent mehr als im Jahr 2018.Deutliche Zuwächse sind bei der Lohnsteuer (+5,82 Prozent), der Einkommensteuer (+10,77 Prozent) und der Erbschaft- und Schenkungsteuer (+25,61 Prozent) zu verzeichnen.

„Wie sich bereits in der vergangenen Herbststeuerschätzung angedeutet hat, gab es aufgrund der konjunkturellen Abkühlung in 2019 zwar keinen dynamischen Anstieg der Steuereinnahmen mehr. Dennoch verzeichneten die Finanzämter ein solides Einnahmeplus“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nicht alles, was die Thüringer Finanzämter einnehmen, verbleibt auch in der Landeskasse des Freistaats. Je nach Steuerart fließen die Einnahmen nach einem festen Aufteilungsschlüssel auch in den Bundeshaushalt sowie in die Gemeindehaushalte.

Insgesamt hat die Thüringer Haushaltskasse von der bundesweit guten Konjunktur und den entsprechenden Steuereinnahmen profitiert.

Online-Steuererklärungen

Die Leistungsbilanz der Finanzämter zeigt weiter, dass die Digitalisierung bei den Thüringer Steuerbürgern immer fester in den Köpfen verankert ist. Fast 360.000 Steuererklärungen, die für den Veranlagungszeitraum 2018 veranlagt wurden, gingen im vergangenen Jahr online in den Finanzämtern ein. Bereits seit einigen Jahren liegen die Thüringer damit bundesweit im vordersten Drittel. Zum 31.12.2019 betrug die Quote der auf elektronischem Weg für den Veranlagungszeitraum 2018 eingegangenen und veranlagten Steuererklärungen 70,2 Prozent. „Wir möchten diesen Trend jetzt weiter ausbauen. Es ist unser Ziel, dass irgendwann alle Steuererklärungen digital in den Ämtern ankommen“, sagt die Finanzministerin.

Die gute Entwicklung der vollmaschninell veranlagten Steuerfälle ist für Heike Taubert ein Beleg für die im letzten Jahr weiter voran getriebene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. „Hierbei wird der Steuerbescheid ganz ohne personellen Eingriff erstellt. Im vergangenen Jahr wurden im Arbeitnehmerbereich 81.701 Fälle für die Veranlagungszeiträume 2017 und 2018 vollautomatisch veranlagt. Im Bereich der sonstigen natürlichen Personen waren es 12.486 Fälle. Die Autofall-Quote beträgt insgesamt 14,1 Prozent und konnte im Vergleich zum Vorjahr um 41 Prozent gesteigert werden.

Neue Abgabefristen für Steuererklärungen genutzt

In 2019 kam erstmals die Fristenneuregelung für den Veranlagungszeitraum 2018 zum Tragen. Nicht beratene Steuerpflichtige konnten sich mit der Abgabe der Steuererklärung 2018 bis zum 31.07.2019 Zeit lassen. Bisher war der 31.05. Stichtag. „Die verlängerte Abgabefrist wurde von den Steuerpflichtigen auch genutzt. Es sind 2019 deutlich mehr Steuererklärungen im Juni und Juli eingegangen, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bis zum 31.05.2019 gingen rund 35 Prozent der zu erwartenden Steuererklärungen ein. Das waren 17 Prozent weniger als 2018. Bis zum 31.07.2019 lagen dann bereits 62 Prozent der zu erwartenden Steuererklärungen vor“, sagt Taubert. Auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe nutzten die neue Frist bis zum 29.02.2020. So gaben nur 68 Prozent bis zum 31.12.2019 ihre Steuererklärungen ab, das waren immerhin vier Prozent weniger als im Vorjahr.

Durch die Bediensteten der Veranlagungsstellen wurden im Jahr 2019 insgesamt 717.032 Veranlagungen durchgeführt.

Bewerbungsverfahren / Ausbildung und Studium

Das Bewerbungsverfahren für das duale Studium bzw. die duale Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung wurde 2019 weiter modernisiert. Bewerber können seit dem vergangenen Jahr jederzeit ihre Unterlagen online einreichen. Einen festen Bewerbungsschluss gibt es nicht mehr. Die Auswahlgespräche finden jetzt teilweise im Thüringer Finanzministerium und vor Ort in künftigen Ausbildungsfinanzämtern statt. Interessierte können ihre Bewerbungsunterlagen über die Internetseite www.thueringen.de/steuerausbildung mit dem Onlinebewerbungsportal „Interamt“ abgegeben. Zudem sind seit 2019 wieder alle zwölf Finanzämter mit Ausbildungsaufgaben betraut. Auch in Ilmenau und Sonneberg wird wieder ausgebildet. „Damit stellen wir thüringenweit eine gleichmäßige Betreuungssituation sicher und kommen besonders den heimatverbundenen Bewerberinnen und Bewerbern entgegen“, so die Finanzministerin.

Personal

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2510 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. 

Die Vorstellung der Leistungsbilanz nimmt Taubert auch zum Anlass, um sich noch einmal zu bedanken: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern leisten jeden Tag eine zwingend notwendige, sehr verlässliche und anspruchsvolle Arbeit. Gerade jetzt, in der anhaltenden Corona-Krise, zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Arbeit der Bediensteten im Finanzamt ist. Ohne sie könnten die steuerlichen Hilfen nicht so schnell umgesetzt und den Unternehmen in der Krise geholfen werden, liquide zu bleiben. Es würden Einnahmen für unseren Staat fehlen und die öffentliche Hand könnte ihre Verpflichtungen und die vielfältigen Aufgaben für das Gemeinwohl nicht erfüllen. Für die stets zuverlässige Arbeit spreche ich jedem Einzelnen meinen besonderen Dank aus.“

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftssteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.292.437.229,42 Euro im Jahr 2019. Diese Summe entspricht 42,96 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Thüringen. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2019 insgesamt 759.117.842,07 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2019 auf insgesamt 2.456.203.182,65 Euro. Die mit einem Anteil von 32,05 Prozent am Steueraufkommen zweitstärkste Einnahmequelle wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 7,36 Prozent auf 400.483.614,86 Euro.

Reine Landessteuern, wie zum Beispiel die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2019 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2019 auf 17.009.339,37 Euro. Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung um 25,61 Prozent. 6.190 mehr Sterbefälle und Schenkungen erklären den Zuwachs. Entsprechend stieg die Anzahl der Steuerfestsetzungen um 579 auf 2.271.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2019 auf 208.081.403,69 Euro und stieg gegenüber 2018 um 4,77 Prozent.

Das gesamte Dokument: Bilanz der Thüringer Finanzämter 2019

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Finanzministerin Heike Taubert stellt Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter für 2019 vor:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Fast 7,7 Milliarden Euro Steuereinnahmen. Über zwei Drittel der Thüringer geben digitale Steuererklärungen ab. Bewerbungsverfahren modernisiert.

Steuereinnahmen

Auf den Cent genau haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Jahr 7.664.606.829,09 Euro Steuern eingenommen. Das waren 418.505.531,5 Euro bzw. 5,78 Prozent mehr als im Jahr 2018.Deutliche Zuwächse sind bei der Lohnsteuer (+5,82 Prozent), der Einkommensteuer (+10,77 Prozent) und der Erbschaft- und Schenkungsteuer (+25,61 Prozent) zu verzeichnen.

„Wie sich bereits in der vergangenen Herbststeuerschätzung angedeutet hat, gab es aufgrund der konjunkturellen Abkühlung in 2019 zwar keinen dynamischen Anstieg der Steuereinnahmen mehr. Dennoch verzeichneten die Finanzämter ein solides Einnahmeplus“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nicht alles, was die Thüringer Finanzämter einnehmen, verbleibt auch in der Landeskasse des Freistaats. Je nach Steuerart fließen die Einnahmen nach einem festen Aufteilungsschlüssel auch in den Bundeshaushalt sowie in die Gemeindehaushalte.

Insgesamt hat die Thüringer Haushaltskasse von der bundesweit guten Konjunktur und den entsprechenden Steuereinnahmen profitiert.

Online-Steuererklärungen

Die Leistungsbilanz der Finanzämter zeigt weiter, dass die Digitalisierung bei den Thüringer Steuerbürgern immer fester in den Köpfen verankert ist. Fast 360.000 Steuererklärungen, die für den Veranlagungszeitraum 2018 veranlagt wurden, gingen im vergangenen Jahr online in den Finanzämtern ein. Bereits seit einigen Jahren liegen die Thüringer damit bundesweit im vordersten Drittel. Zum 31.12.2019 betrug die Quote der auf elektronischem Weg für den Veranlagungszeitraum 2018 eingegangenen und veranlagten Steuererklärungen 70,2 Prozent. „Wir möchten diesen Trend jetzt weiter ausbauen. Es ist unser Ziel, dass irgendwann alle Steuererklärungen digital in den Ämtern ankommen“, sagt die Finanzministerin.

Die gute Entwicklung der vollmaschninell veranlagten Steuerfälle ist für Heike Taubert ein Beleg für die im letzten Jahr weiter voran getriebene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. „Hierbei wird der Steuerbescheid ganz ohne personellen Eingriff erstellt. Im vergangenen Jahr wurden im Arbeitnehmerbereich 81.701 Fälle für die Veranlagungszeiträume 2017 und 2018 vollautomatisch veranlagt. Im Bereich der sonstigen natürlichen Personen waren es 12.486 Fälle. Die Autofall-Quote beträgt insgesamt 14,1 Prozent und konnte im Vergleich zum Vorjahr um 41 Prozent gesteigert werden.

Neue Abgabefristen für Steuererklärungen genutzt

In 2019 kam erstmals die Fristenneuregelung für den Veranlagungszeitraum 2018 zum Tragen. Nicht beratene Steuerpflichtige konnten sich mit der Abgabe der Steuererklärung 2018 bis zum 31.07.2019 Zeit lassen. Bisher war der 31.05. Stichtag. „Die verlängerte Abgabefrist wurde von den Steuerpflichtigen auch genutzt. Es sind 2019 deutlich mehr Steuererklärungen im Juni und Juli eingegangen, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bis zum 31.05.2019 gingen rund 35 Prozent der zu erwartenden Steuererklärungen ein. Das waren 17 Prozent weniger als 2018. Bis zum 31.07.2019 lagen dann bereits 62 Prozent der zu erwartenden Steuererklärungen vor“, sagt Taubert. Auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe nutzten die neue Frist bis zum 29.02.2020. So gaben nur 68 Prozent bis zum 31.12.2019 ihre Steuererklärungen ab, das waren immerhin vier Prozent weniger als im Vorjahr.

Durch die Bediensteten der Veranlagungsstellen wurden im Jahr 2019 insgesamt 717.032 Veranlagungen durchgeführt.

Bewerbungsverfahren / Ausbildung und Studium

Das Bewerbungsverfahren für das duale Studium bzw. die duale Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung wurde 2019 weiter modernisiert. Bewerber können seit dem vergangenen Jahr jederzeit ihre Unterlagen online einreichen. Einen festen Bewerbungsschluss gibt es nicht mehr. Die Auswahlgespräche finden jetzt teilweise im Thüringer Finanzministerium und vor Ort in künftigen Ausbildungsfinanzämtern statt. Interessierte können ihre Bewerbungsunterlagen über die Internetseite www.thueringen.de/steuerausbildung mit dem Onlinebewerbungsportal „Interamt“ abgegeben. Zudem sind seit 2019 wieder alle zwölf Finanzämter mit Ausbildungsaufgaben betraut. Auch in Ilmenau und Sonneberg wird wieder ausgebildet. „Damit stellen wir thüringenweit eine gleichmäßige Betreuungssituation sicher und kommen besonders den heimatverbundenen Bewerberinnen und Bewerbern entgegen“, so die Finanzministerin.

Personal

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2510 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. 

Die Vorstellung der Leistungsbilanz nimmt Taubert auch zum Anlass, um sich noch einmal zu bedanken: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern leisten jeden Tag eine zwingend notwendige, sehr verlässliche und anspruchsvolle Arbeit. Gerade jetzt, in der anhaltenden Corona-Krise, zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Arbeit der Bediensteten im Finanzamt ist. Ohne sie könnten die steuerlichen Hilfen nicht so schnell umgesetzt und den Unternehmen in der Krise geholfen werden, liquide zu bleiben. Es würden Einnahmen für unseren Staat fehlen und die öffentliche Hand könnte ihre Verpflichtungen und die vielfältigen Aufgaben für das Gemeinwohl nicht erfüllen. Für die stets zuverlässige Arbeit spreche ich jedem Einzelnen meinen besonderen Dank aus.“

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftssteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.292.437.229,42 Euro im Jahr 2019. Diese Summe entspricht 42,96 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Thüringen. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2019 insgesamt 759.117.842,07 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2019 auf insgesamt 2.456.203.182,65 Euro. Die mit einem Anteil von 32,05 Prozent am Steueraufkommen zweitstärkste Einnahmequelle wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 7,36 Prozent auf 400.483.614,86 Euro.

Reine Landessteuern, wie zum Beispiel die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2019 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2019 auf 17.009.339,37 Euro. Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung um 25,61 Prozent. 6.190 mehr Sterbefälle und Schenkungen erklären den Zuwachs. Entsprechend stieg die Anzahl der Steuerfestsetzungen um 579 auf 2.271.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2019 auf 208.081.403,69 Euro und stieg gegenüber 2018 um 4,77 Prozent.

Das gesamte Dokument: Bilanz der Thüringer Finanzämter 2019

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert stellt Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter für 2019 vor:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Fast 7,7 Milliarden Euro Steuereinnahmen. Über zwei Drittel der Thüringer geben digitale Steuererklärungen ab. Bewerbungsverfahren modernisiert.

Steuereinnahmen

Auf den Cent genau haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Jahr 7.664.606.829,09 Euro Steuern eingenommen. Das waren 418.505.531,5 Euro bzw. 5,78 Prozent mehr als im Jahr 2018.Deutliche Zuwächse sind bei der Lohnsteuer (+5,82 Prozent), der Einkommensteuer (+10,77 Prozent) und der Erbschaft- und Schenkungsteuer (+25,61 Prozent) zu verzeichnen.

„Wie sich bereits in der vergangenen Herbststeuerschätzung angedeutet hat, gab es aufgrund der konjunkturellen Abkühlung in 2019 zwar keinen dynamischen Anstieg der Steuereinnahmen mehr. Dennoch verzeichneten die Finanzämter ein solides Einnahmeplus“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nicht alles, was die Thüringer Finanzämter einnehmen, verbleibt auch in der Landeskasse des Freistaats. Je nach Steuerart fließen die Einnahmen nach einem festen Aufteilungsschlüssel auch in den Bundeshaushalt sowie in die Gemeindehaushalte.

Insgesamt hat die Thüringer Haushaltskasse von der bundesweit guten Konjunktur und den entsprechenden Steuereinnahmen profitiert.

Online-Steuererklärungen

Die Leistungsbilanz der Finanzämter zeigt weiter, dass die Digitalisierung bei den Thüringer Steuerbürgern immer fester in den Köpfen verankert ist. Fast 360.000 Steuererklärungen, die für den Veranlagungszeitraum 2018 veranlagt wurden, gingen im vergangenen Jahr online in den Finanzämtern ein. Bereits seit einigen Jahren liegen die Thüringer damit bundesweit im vordersten Drittel. Zum 31.12.2019 betrug die Quote der auf elektronischem Weg für den Veranlagungszeitraum 2018 eingegangenen und veranlagten Steuererklärungen 70,2 Prozent. „Wir möchten diesen Trend jetzt weiter ausbauen. Es ist unser Ziel, dass irgendwann alle Steuererklärungen digital in den Ämtern ankommen“, sagt die Finanzministerin.

Die gute Entwicklung der vollmaschninell veranlagten Steuerfälle ist für Heike Taubert ein Beleg für die im letzten Jahr weiter voran getriebene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. „Hierbei wird der Steuerbescheid ganz ohne personellen Eingriff erstellt. Im vergangenen Jahr wurden im Arbeitnehmerbereich 81.701 Fälle für die Veranlagungszeiträume 2017 und 2018 vollautomatisch veranlagt. Im Bereich der sonstigen natürlichen Personen waren es 12.486 Fälle. Die Autofall-Quote beträgt insgesamt 14,1 Prozent und konnte im Vergleich zum Vorjahr um 41 Prozent gesteigert werden.

Neue Abgabefristen für Steuererklärungen genutzt

In 2019 kam erstmals die Fristenneuregelung für den Veranlagungszeitraum 2018 zum Tragen. Nicht beratene Steuerpflichtige konnten sich mit der Abgabe der Steuererklärung 2018 bis zum 31.07.2019 Zeit lassen. Bisher war der 31.05. Stichtag. „Die verlängerte Abgabefrist wurde von den Steuerpflichtigen auch genutzt. Es sind 2019 deutlich mehr Steuererklärungen im Juni und Juli eingegangen, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bis zum 31.05.2019 gingen rund 35 Prozent der zu erwartenden Steuererklärungen ein. Das waren 17 Prozent weniger als 2018. Bis zum 31.07.2019 lagen dann bereits 62 Prozent der zu erwartenden Steuererklärungen vor“, sagt Taubert. Auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe nutzten die neue Frist bis zum 29.02.2020. So gaben nur 68 Prozent bis zum 31.12.2019 ihre Steuererklärungen ab, das waren immerhin vier Prozent weniger als im Vorjahr.

Durch die Bediensteten der Veranlagungsstellen wurden im Jahr 2019 insgesamt 717.032 Veranlagungen durchgeführt.

Bewerbungsverfahren / Ausbildung und Studium

Das Bewerbungsverfahren für das duale Studium bzw. die duale Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung wurde 2019 weiter modernisiert. Bewerber können seit dem vergangenen Jahr jederzeit ihre Unterlagen online einreichen. Einen festen Bewerbungsschluss gibt es nicht mehr. Die Auswahlgespräche finden jetzt teilweise im Thüringer Finanzministerium und vor Ort in künftigen Ausbildungsfinanzämtern statt. Interessierte können ihre Bewerbungsunterlagen über die Internetseite www.thueringen.de/steuerausbildung mit dem Onlinebewerbungsportal „Interamt“ abgegeben. Zudem sind seit 2019 wieder alle zwölf Finanzämter mit Ausbildungsaufgaben betraut. Auch in Ilmenau und Sonneberg wird wieder ausgebildet. „Damit stellen wir thüringenweit eine gleichmäßige Betreuungssituation sicher und kommen besonders den heimatverbundenen Bewerberinnen und Bewerbern entgegen“, so die Finanzministerin.

Personal

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2510 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. 

Die Vorstellung der Leistungsbilanz nimmt Taubert auch zum Anlass, um sich noch einmal zu bedanken: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern leisten jeden Tag eine zwingend notwendige, sehr verlässliche und anspruchsvolle Arbeit. Gerade jetzt, in der anhaltenden Corona-Krise, zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Arbeit der Bediensteten im Finanzamt ist. Ohne sie könnten die steuerlichen Hilfen nicht so schnell umgesetzt und den Unternehmen in der Krise geholfen werden, liquide zu bleiben. Es würden Einnahmen für unseren Staat fehlen und die öffentliche Hand könnte ihre Verpflichtungen und die vielfältigen Aufgaben für das Gemeinwohl nicht erfüllen. Für die stets zuverlässige Arbeit spreche ich jedem Einzelnen meinen besonderen Dank aus.“

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftssteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.292.437.229,42 Euro im Jahr 2019. Diese Summe entspricht 42,96 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Thüringen. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2019 insgesamt 759.117.842,07 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2019 auf insgesamt 2.456.203.182,65 Euro. Die mit einem Anteil von 32,05 Prozent am Steueraufkommen zweitstärkste Einnahmequelle wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 7,36 Prozent auf 400.483.614,86 Euro.

Reine Landessteuern, wie zum Beispiel die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2019 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2019 auf 17.009.339,37 Euro. Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung um 25,61 Prozent. 6.190 mehr Sterbefälle und Schenkungen erklären den Zuwachs. Entsprechend stieg die Anzahl der Steuerfestsetzungen um 579 auf 2.271.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2019 auf 208.081.403,69 Euro und stieg gegenüber 2018 um 4,77 Prozent.

Das gesamte Dokument: Bilanz der Thüringer Finanzämter 2019

 

Test

Timeline

Finanzministerin Heike Taubert stellt Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter für 2019 vor:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Fast 7,7 Milliarden Euro Steuereinnahmen. Über zwei Drittel der Thüringer geben digitale Steuererklärungen ab. Bewerbungsverfahren modernisiert.

Steuereinnahmen

Auf den Cent genau haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Jahr 7.664.606.829,09 Euro Steuern eingenommen. Das waren 418.505.531,5 Euro bzw. 5,78 Prozent mehr als im Jahr 2018.Deutliche Zuwächse sind bei der Lohnsteuer (+5,82 Prozent), der Einkommensteuer (+10,77 Prozent) und der Erbschaft- und Schenkungsteuer (+25,61 Prozent) zu verzeichnen.

„Wie sich bereits in der vergangenen Herbststeuerschätzung angedeutet hat, gab es aufgrund der konjunkturellen Abkühlung in 2019 zwar keinen dynamischen Anstieg der Steuereinnahmen mehr. Dennoch verzeichneten die Finanzämter ein solides Einnahmeplus“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nicht alles, was die Thüringer Finanzämter einnehmen, verbleibt auch in der Landeskasse des Freistaats. Je nach Steuerart fließen die Einnahmen nach einem festen Aufteilungsschlüssel auch in den Bundeshaushalt sowie in die Gemeindehaushalte.

Insgesamt hat die Thüringer Haushaltskasse von der bundesweit guten Konjunktur und den entsprechenden Steuereinnahmen profitiert.

Online-Steuererklärungen

Die Leistungsbilanz der Finanzämter zeigt weiter, dass die Digitalisierung bei den Thüringer Steuerbürgern immer fester in den Köpfen verankert ist. Fast 360.000 Steuererklärungen, die für den Veranlagungszeitraum 2018 veranlagt wurden, gingen im vergangenen Jahr online in den Finanzämtern ein. Bereits seit einigen Jahren liegen die Thüringer damit bundesweit im vordersten Drittel. Zum 31.12.2019 betrug die Quote der auf elektronischem Weg für den Veranlagungszeitraum 2018 eingegangenen und veranlagten Steuererklärungen 70,2 Prozent. „Wir möchten diesen Trend jetzt weiter ausbauen. Es ist unser Ziel, dass irgendwann alle Steuererklärungen digital in den Ämtern ankommen“, sagt die Finanzministerin.

Die gute Entwicklung der vollmaschninell veranlagten Steuerfälle ist für Heike Taubert ein Beleg für die im letzten Jahr weiter voran getriebene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. „Hierbei wird der Steuerbescheid ganz ohne personellen Eingriff erstellt. Im vergangenen Jahr wurden im Arbeitnehmerbereich 81.701 Fälle für die Veranlagungszeiträume 2017 und 2018 vollautomatisch veranlagt. Im Bereich der sonstigen natürlichen Personen waren es 12.486 Fälle. Die Autofall-Quote beträgt insgesamt 14,1 Prozent und konnte im Vergleich zum Vorjahr um 41 Prozent gesteigert werden.

Neue Abgabefristen für Steuererklärungen genutzt

In 2019 kam erstmals die Fristenneuregelung für den Veranlagungszeitraum 2018 zum Tragen. Nicht beratene Steuerpflichtige konnten sich mit der Abgabe der Steuererklärung 2018 bis zum 31.07.2019 Zeit lassen. Bisher war der 31.05. Stichtag. „Die verlängerte Abgabefrist wurde von den Steuerpflichtigen auch genutzt. Es sind 2019 deutlich mehr Steuererklärungen im Juni und Juli eingegangen, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bis zum 31.05.2019 gingen rund 35 Prozent der zu erwartenden Steuererklärungen ein. Das waren 17 Prozent weniger als 2018. Bis zum 31.07.2019 lagen dann bereits 62 Prozent der zu erwartenden Steuererklärungen vor“, sagt Taubert. Auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe nutzten die neue Frist bis zum 29.02.2020. So gaben nur 68 Prozent bis zum 31.12.2019 ihre Steuererklärungen ab, das waren immerhin vier Prozent weniger als im Vorjahr.

Durch die Bediensteten der Veranlagungsstellen wurden im Jahr 2019 insgesamt 717.032 Veranlagungen durchgeführt.

Bewerbungsverfahren / Ausbildung und Studium

Das Bewerbungsverfahren für das duale Studium bzw. die duale Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung wurde 2019 weiter modernisiert. Bewerber können seit dem vergangenen Jahr jederzeit ihre Unterlagen online einreichen. Einen festen Bewerbungsschluss gibt es nicht mehr. Die Auswahlgespräche finden jetzt teilweise im Thüringer Finanzministerium und vor Ort in künftigen Ausbildungsfinanzämtern statt. Interessierte können ihre Bewerbungsunterlagen über die Internetseite www.thueringen.de/steuerausbildung mit dem Onlinebewerbungsportal „Interamt“ abgegeben. Zudem sind seit 2019 wieder alle zwölf Finanzämter mit Ausbildungsaufgaben betraut. Auch in Ilmenau und Sonneberg wird wieder ausgebildet. „Damit stellen wir thüringenweit eine gleichmäßige Betreuungssituation sicher und kommen besonders den heimatverbundenen Bewerberinnen und Bewerbern entgegen“, so die Finanzministerin.

Personal

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2510 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. 

Die Vorstellung der Leistungsbilanz nimmt Taubert auch zum Anlass, um sich noch einmal zu bedanken: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern leisten jeden Tag eine zwingend notwendige, sehr verlässliche und anspruchsvolle Arbeit. Gerade jetzt, in der anhaltenden Corona-Krise, zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Arbeit der Bediensteten im Finanzamt ist. Ohne sie könnten die steuerlichen Hilfen nicht so schnell umgesetzt und den Unternehmen in der Krise geholfen werden, liquide zu bleiben. Es würden Einnahmen für unseren Staat fehlen und die öffentliche Hand könnte ihre Verpflichtungen und die vielfältigen Aufgaben für das Gemeinwohl nicht erfüllen. Für die stets zuverlässige Arbeit spreche ich jedem Einzelnen meinen besonderen Dank aus.“

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftssteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.292.437.229,42 Euro im Jahr 2019. Diese Summe entspricht 42,96 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Thüringen. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2019 insgesamt 759.117.842,07 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2019 auf insgesamt 2.456.203.182,65 Euro. Die mit einem Anteil von 32,05 Prozent am Steueraufkommen zweitstärkste Einnahmequelle wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 7,36 Prozent auf 400.483.614,86 Euro.

Reine Landessteuern, wie zum Beispiel die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2019 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2019 auf 17.009.339,37 Euro. Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung um 25,61 Prozent. 6.190 mehr Sterbefälle und Schenkungen erklären den Zuwachs. Entsprechend stieg die Anzahl der Steuerfestsetzungen um 579 auf 2.271.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2019 auf 208.081.403,69 Euro und stieg gegenüber 2018 um 4,77 Prozent.

Das gesamte Dokument: Bilanz der Thüringer Finanzämter 2019

 

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: