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Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss 2017 vor


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat in Erfurt im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2017 vorgestellt. „Der Freistaat konnte im vergangenen Haushaltsjahr ein Plus von 896,7 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mehreinnahmen in Höhe von 8 Millionen Euro und Minderausgaben in Höhe von...

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat in Erfurt im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2017 vorgestellt. „Der Freistaat konnte im vergangenen Haushaltsjahr ein Plus von 896,7 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mehreinnahmen in Höhe von 8 Millionen Euro und Minderausgaben in Höhe von 888,7 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltssoll zurückzuführen“, sagte Heike Taubert. Laut Finanzministerin wurden Mehreinnahmen insbesondere bei den Steuern verzeichnet. Auf der Ausgabenseite sind Minderausgaben insbesondere im Bereich Flüchtlinge in Höhe von 373 Millionen Euro, bei den EU-Programmen der aktuellen Förderperiode in Höhe von 218 Millionen Euro sowie bei Personal in Höhe von 90 Millionen Euro und Zinsen in Höhe von 82 Millionen Euro zu verzeichnen. „Das Haushaltsgesetz verpflichtet mich, den Haushaltsvollzug ausgeglichen zu gestalten und ein mögliches Mehrergebnis zur Schuldentilgung und/oder zur Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage zu verwenden. Ich habe deshalb entschieden, mit dem Mehrergebnis zum einen Schulden in Höhe von 415,7 Millionen Euro zu tilgen. Damit sinkt der Schuldenstand des Landes Ende 2017 im Kernhaushalt auf 15,175 Milliarden Euro. Zum anderen werden der Haushaltsausgleichsrücklage darüber hinaus 481 Millionen Euro zugeführt. Unter Berücksichtigung des bereits für den Haushalt 2018/2019 vorgesehenen Betrages in Höhe von 51 Millionen Euro erfolgt die Aufteilung auf Tilgung und Rücklagenzuführung nahezu hälftig“, sagte die Thüringer Finanzministerin. Über die gesamte aktuelle Legislaturperiode betrachtet, einschließlich der im Doppelhaushalt 2018/2019 geplanten Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell, ist damit in Abhängigkeit vom Haushaltsvollzug 2018/2019 die Tilgung von 1 Milliarde Euro in dieser Legislatur durchaus machbar. „Das ist die erste Legislatur in der jüngeren Geschichte Thüringens ohne neue Schulden, mit einer Tilgung von mehr als 900 Millionen Euro, mit einer Rücklage von mindestens 430 Millionen Euro sowie stark gewachsenen Investitionsausgaben. Mit der Einführung des Thüringer Nachhaltigkeitsmodells gelang es, eine gesetzlich normierte und regelgebundene Tilgungsverpflichtung zu etablieren. Zudem konnte das im Wesentlichen kreditfinanzierte Sondervermögen ‚Ökologische Altlasten‘ zum Ende 2017 aufgelöst und neue Schulden im Sondervermögen ‚Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen‘ ab 2018 verhindert werden. Ich setze mich für die Fortführung des Dreiklanges aus Investieren, Vorsorgen und Tilgen über 2019 hinaus ein. Deshalb ist es gut, mit dem Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2020/2021 in der zweiten Jahreshälfte 2018 zu beginnen“, sagte Heike Taubert.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss 2017 vor


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat in Erfurt im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2017 vorgestellt. „Der Freistaat konnte im vergangenen Haushaltsjahr ein Plus von 896,7 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mehreinnahmen in Höhe von 8 Millionen Euro und Minderausgaben in Höhe von...

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat in Erfurt im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2017 vorgestellt. „Der Freistaat konnte im vergangenen Haushaltsjahr ein Plus von 896,7 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mehreinnahmen in Höhe von 8 Millionen Euro und Minderausgaben in Höhe von 888,7 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltssoll zurückzuführen“, sagte Heike Taubert. Laut Finanzministerin wurden Mehreinnahmen insbesondere bei den Steuern verzeichnet. Auf der Ausgabenseite sind Minderausgaben insbesondere im Bereich Flüchtlinge in Höhe von 373 Millionen Euro, bei den EU-Programmen der aktuellen Förderperiode in Höhe von 218 Millionen Euro sowie bei Personal in Höhe von 90 Millionen Euro und Zinsen in Höhe von 82 Millionen Euro zu verzeichnen. „Das Haushaltsgesetz verpflichtet mich, den Haushaltsvollzug ausgeglichen zu gestalten und ein mögliches Mehrergebnis zur Schuldentilgung und/oder zur Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage zu verwenden. Ich habe deshalb entschieden, mit dem Mehrergebnis zum einen Schulden in Höhe von 415,7 Millionen Euro zu tilgen. Damit sinkt der Schuldenstand des Landes Ende 2017 im Kernhaushalt auf 15,175 Milliarden Euro. Zum anderen werden der Haushaltsausgleichsrücklage darüber hinaus 481 Millionen Euro zugeführt. Unter Berücksichtigung des bereits für den Haushalt 2018/2019 vorgesehenen Betrages in Höhe von 51 Millionen Euro erfolgt die Aufteilung auf Tilgung und Rücklagenzuführung nahezu hälftig“, sagte die Thüringer Finanzministerin. Über die gesamte aktuelle Legislaturperiode betrachtet, einschließlich der im Doppelhaushalt 2018/2019 geplanten Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell, ist damit in Abhängigkeit vom Haushaltsvollzug 2018/2019 die Tilgung von 1 Milliarde Euro in dieser Legislatur durchaus machbar. „Das ist die erste Legislatur in der jüngeren Geschichte Thüringens ohne neue Schulden, mit einer Tilgung von mehr als 900 Millionen Euro, mit einer Rücklage von mindestens 430 Millionen Euro sowie stark gewachsenen Investitionsausgaben. Mit der Einführung des Thüringer Nachhaltigkeitsmodells gelang es, eine gesetzlich normierte und regelgebundene Tilgungsverpflichtung zu etablieren. Zudem konnte das im Wesentlichen kreditfinanzierte Sondervermögen ‚Ökologische Altlasten‘ zum Ende 2017 aufgelöst und neue Schulden im Sondervermögen ‚Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen‘ ab 2018 verhindert werden. Ich setze mich für die Fortführung des Dreiklanges aus Investieren, Vorsorgen und Tilgen über 2019 hinaus ein. Deshalb ist es gut, mit dem Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2020/2021 in der zweiten Jahreshälfte 2018 zu beginnen“, sagte Heike Taubert.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss 2017 vor


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat in Erfurt im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2017 vorgestellt. „Der Freistaat konnte im vergangenen Haushaltsjahr ein Plus von 896,7 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mehreinnahmen in Höhe von 8 Millionen Euro und Minderausgaben in Höhe von...

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat in Erfurt im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2017 vorgestellt. „Der Freistaat konnte im vergangenen Haushaltsjahr ein Plus von 896,7 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mehreinnahmen in Höhe von 8 Millionen Euro und Minderausgaben in Höhe von 888,7 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltssoll zurückzuführen“, sagte Heike Taubert. Laut Finanzministerin wurden Mehreinnahmen insbesondere bei den Steuern verzeichnet. Auf der Ausgabenseite sind Minderausgaben insbesondere im Bereich Flüchtlinge in Höhe von 373 Millionen Euro, bei den EU-Programmen der aktuellen Förderperiode in Höhe von 218 Millionen Euro sowie bei Personal in Höhe von 90 Millionen Euro und Zinsen in Höhe von 82 Millionen Euro zu verzeichnen. „Das Haushaltsgesetz verpflichtet mich, den Haushaltsvollzug ausgeglichen zu gestalten und ein mögliches Mehrergebnis zur Schuldentilgung und/oder zur Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage zu verwenden. Ich habe deshalb entschieden, mit dem Mehrergebnis zum einen Schulden in Höhe von 415,7 Millionen Euro zu tilgen. Damit sinkt der Schuldenstand des Landes Ende 2017 im Kernhaushalt auf 15,175 Milliarden Euro. Zum anderen werden der Haushaltsausgleichsrücklage darüber hinaus 481 Millionen Euro zugeführt. Unter Berücksichtigung des bereits für den Haushalt 2018/2019 vorgesehenen Betrages in Höhe von 51 Millionen Euro erfolgt die Aufteilung auf Tilgung und Rücklagenzuführung nahezu hälftig“, sagte die Thüringer Finanzministerin. Über die gesamte aktuelle Legislaturperiode betrachtet, einschließlich der im Doppelhaushalt 2018/2019 geplanten Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell, ist damit in Abhängigkeit vom Haushaltsvollzug 2018/2019 die Tilgung von 1 Milliarde Euro in dieser Legislatur durchaus machbar. „Das ist die erste Legislatur in der jüngeren Geschichte Thüringens ohne neue Schulden, mit einer Tilgung von mehr als 900 Millionen Euro, mit einer Rücklage von mindestens 430 Millionen Euro sowie stark gewachsenen Investitionsausgaben. Mit der Einführung des Thüringer Nachhaltigkeitsmodells gelang es, eine gesetzlich normierte und regelgebundene Tilgungsverpflichtung zu etablieren. Zudem konnte das im Wesentlichen kreditfinanzierte Sondervermögen ‚Ökologische Altlasten‘ zum Ende 2017 aufgelöst und neue Schulden im Sondervermögen ‚Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen‘ ab 2018 verhindert werden. Ich setze mich für die Fortführung des Dreiklanges aus Investieren, Vorsorgen und Tilgen über 2019 hinaus ein. Deshalb ist es gut, mit dem Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2020/2021 in der zweiten Jahreshälfte 2018 zu beginnen“, sagte Heike Taubert.

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Finanzministerin Heike Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss 2017 vor


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Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat in Erfurt im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2017 vorgestellt. „Der Freistaat konnte im vergangenen Haushaltsjahr ein Plus von 896,7 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mehreinnahmen in Höhe von 8 Millionen Euro und Minderausgaben in Höhe von...

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) hat in Erfurt im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2017 vorgestellt. „Der Freistaat konnte im vergangenen Haushaltsjahr ein Plus von 896,7 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mehreinnahmen in Höhe von 8 Millionen Euro und Minderausgaben in Höhe von 888,7 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltssoll zurückzuführen“, sagte Heike Taubert. Laut Finanzministerin wurden Mehreinnahmen insbesondere bei den Steuern verzeichnet. Auf der Ausgabenseite sind Minderausgaben insbesondere im Bereich Flüchtlinge in Höhe von 373 Millionen Euro, bei den EU-Programmen der aktuellen Förderperiode in Höhe von 218 Millionen Euro sowie bei Personal in Höhe von 90 Millionen Euro und Zinsen in Höhe von 82 Millionen Euro zu verzeichnen. „Das Haushaltsgesetz verpflichtet mich, den Haushaltsvollzug ausgeglichen zu gestalten und ein mögliches Mehrergebnis zur Schuldentilgung und/oder zur Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage zu verwenden. Ich habe deshalb entschieden, mit dem Mehrergebnis zum einen Schulden in Höhe von 415,7 Millionen Euro zu tilgen. Damit sinkt der Schuldenstand des Landes Ende 2017 im Kernhaushalt auf 15,175 Milliarden Euro. Zum anderen werden der Haushaltsausgleichsrücklage darüber hinaus 481 Millionen Euro zugeführt. Unter Berücksichtigung des bereits für den Haushalt 2018/2019 vorgesehenen Betrages in Höhe von 51 Millionen Euro erfolgt die Aufteilung auf Tilgung und Rücklagenzuführung nahezu hälftig“, sagte die Thüringer Finanzministerin. Über die gesamte aktuelle Legislaturperiode betrachtet, einschließlich der im Doppelhaushalt 2018/2019 geplanten Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell, ist damit in Abhängigkeit vom Haushaltsvollzug 2018/2019 die Tilgung von 1 Milliarde Euro in dieser Legislatur durchaus machbar. „Das ist die erste Legislatur in der jüngeren Geschichte Thüringens ohne neue Schulden, mit einer Tilgung von mehr als 900 Millionen Euro, mit einer Rücklage von mindestens 430 Millionen Euro sowie stark gewachsenen Investitionsausgaben. Mit der Einführung des Thüringer Nachhaltigkeitsmodells gelang es, eine gesetzlich normierte und regelgebundene Tilgungsverpflichtung zu etablieren. Zudem konnte das im Wesentlichen kreditfinanzierte Sondervermögen ‚Ökologische Altlasten‘ zum Ende 2017 aufgelöst und neue Schulden im Sondervermögen ‚Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen‘ ab 2018 verhindert werden. Ich setze mich für die Fortführung des Dreiklanges aus Investieren, Vorsorgen und Tilgen über 2019 hinaus ein. Deshalb ist es gut, mit dem Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2020/2021 in der zweiten Jahreshälfte 2018 zu beginnen“, sagte Heike Taubert.

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