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Finanzministerin Heike Taubert unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Teilnahme Thüringens am zentralen E-Rechnungsportal.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfinanzministerium zur Nutzung des E-Rechnungsportals unterzeichnet.

Damit wird in Thüringen die Einreichung der elektronischen Rechnungen an die Landesbehörden über die Onlinezugangsgesetz-Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) sichergestellt. Hintergrund ist, dass ab 27.11.2019 Auftragnehmer berechtigt sind, den öffentlichen Auftraggebern in Thüringen elektronische Rechnungen zu stellen.

Die Verwaltungen der Thüringer Kommunen sind ebenfalls berechtigt, diese Eingangsplattform zu nutzen. Die Kosten dafür trägt das Land, da die Verpflichtung elektronische Rechnungen auch unterhalb der EU-Schwellenwerte entgegenzunehmen, aus dem Landesrecht stammt. Die entstehenden Kosten sind abhängig von der Zahl der eingehenden Rechnungen. Sie sind deutlich geringer als die Kosten, die bei einem eigenen Betrieb einer Plattform entstehen würden.

Ministerin Taubert: „Mit der Vereinbarung stützen wir uns auf einen zuverlässigen und modernen IT-Service des Bundes. Gleichzeitig erhoffen wir uns durch die gemeinsame Nutzung hohe Effizienzgewinne und nicht zuletzt deutliche Spareffekte. Denn das Betreiben einer eigenen Rechnungseingangsplattform würde Kosten in Höhe von bis zu 1,125 Millionen Euro jährlich verursachen. Hierin zeigt sich, dass Kooperationen eine sinnvolle Strategie für den Freistaat Thüringen beim E-Government sind.“

Technisch betrieben wird die OZG-Rechnungsplattform von der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesinnenministerium.

Informationen zur E-Rechnung

https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Teilnahme Thüringens am zentralen E-Rechnungsportal.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfinanzministerium zur Nutzung des E-Rechnungsportals unterzeichnet.

Damit wird in Thüringen die Einreichung der elektronischen Rechnungen an die Landesbehörden über die Onlinezugangsgesetz-Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) sichergestellt. Hintergrund ist, dass ab 27.11.2019 Auftragnehmer berechtigt sind, den öffentlichen Auftraggebern in Thüringen elektronische Rechnungen zu stellen.

Die Verwaltungen der Thüringer Kommunen sind ebenfalls berechtigt, diese Eingangsplattform zu nutzen. Die Kosten dafür trägt das Land, da die Verpflichtung elektronische Rechnungen auch unterhalb der EU-Schwellenwerte entgegenzunehmen, aus dem Landesrecht stammt. Die entstehenden Kosten sind abhängig von der Zahl der eingehenden Rechnungen. Sie sind deutlich geringer als die Kosten, die bei einem eigenen Betrieb einer Plattform entstehen würden.

Ministerin Taubert: „Mit der Vereinbarung stützen wir uns auf einen zuverlässigen und modernen IT-Service des Bundes. Gleichzeitig erhoffen wir uns durch die gemeinsame Nutzung hohe Effizienzgewinne und nicht zuletzt deutliche Spareffekte. Denn das Betreiben einer eigenen Rechnungseingangsplattform würde Kosten in Höhe von bis zu 1,125 Millionen Euro jährlich verursachen. Hierin zeigt sich, dass Kooperationen eine sinnvolle Strategie für den Freistaat Thüringen beim E-Government sind.“

Technisch betrieben wird die OZG-Rechnungsplattform von der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesinnenministerium.

Informationen zur E-Rechnung

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Teilnahme Thüringens am zentralen E-Rechnungsportal.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfinanzministerium zur Nutzung des E-Rechnungsportals unterzeichnet.

Damit wird in Thüringen die Einreichung der elektronischen Rechnungen an die Landesbehörden über die Onlinezugangsgesetz-Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) sichergestellt. Hintergrund ist, dass ab 27.11.2019 Auftragnehmer berechtigt sind, den öffentlichen Auftraggebern in Thüringen elektronische Rechnungen zu stellen.

Die Verwaltungen der Thüringer Kommunen sind ebenfalls berechtigt, diese Eingangsplattform zu nutzen. Die Kosten dafür trägt das Land, da die Verpflichtung elektronische Rechnungen auch unterhalb der EU-Schwellenwerte entgegenzunehmen, aus dem Landesrecht stammt. Die entstehenden Kosten sind abhängig von der Zahl der eingehenden Rechnungen. Sie sind deutlich geringer als die Kosten, die bei einem eigenen Betrieb einer Plattform entstehen würden.

Ministerin Taubert: „Mit der Vereinbarung stützen wir uns auf einen zuverlässigen und modernen IT-Service des Bundes. Gleichzeitig erhoffen wir uns durch die gemeinsame Nutzung hohe Effizienzgewinne und nicht zuletzt deutliche Spareffekte. Denn das Betreiben einer eigenen Rechnungseingangsplattform würde Kosten in Höhe von bis zu 1,125 Millionen Euro jährlich verursachen. Hierin zeigt sich, dass Kooperationen eine sinnvolle Strategie für den Freistaat Thüringen beim E-Government sind.“

Technisch betrieben wird die OZG-Rechnungsplattform von der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesinnenministerium.

Informationen zur E-Rechnung

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfinanzministerium zur Nutzung des E-Rechnungsportals unterzeichnet.

Damit wird in Thüringen die Einreichung der elektronischen Rechnungen an die Landesbehörden über die Onlinezugangsgesetz-Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) sichergestellt. Hintergrund ist, dass ab 27.11.2019 Auftragnehmer berechtigt sind, den öffentlichen Auftraggebern in Thüringen elektronische Rechnungen zu stellen.

Die Verwaltungen der Thüringer Kommunen sind ebenfalls berechtigt, diese Eingangsplattform zu nutzen. Die Kosten dafür trägt das Land, da die Verpflichtung elektronische Rechnungen auch unterhalb der EU-Schwellenwerte entgegenzunehmen, aus dem Landesrecht stammt. Die entstehenden Kosten sind abhängig von der Zahl der eingehenden Rechnungen. Sie sind deutlich geringer als die Kosten, die bei einem eigenen Betrieb einer Plattform entstehen würden.

Ministerin Taubert: „Mit der Vereinbarung stützen wir uns auf einen zuverlässigen und modernen IT-Service des Bundes. Gleichzeitig erhoffen wir uns durch die gemeinsame Nutzung hohe Effizienzgewinne und nicht zuletzt deutliche Spareffekte. Denn das Betreiben einer eigenen Rechnungseingangsplattform würde Kosten in Höhe von bis zu 1,125 Millionen Euro jährlich verursachen. Hierin zeigt sich, dass Kooperationen eine sinnvolle Strategie für den Freistaat Thüringen beim E-Government sind.“

Technisch betrieben wird die OZG-Rechnungsplattform von der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesinnenministerium.

Informationen zur E-Rechnung

https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/

 

 

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