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Grundsteuerreform: Mit den Musteranleitungen des Thüringer Finanzministeriums gelingt die Erfassung der Grundstücksdaten in ELSTER.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen in Thüringen insgesamt 1,5 Millionen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes in den Finanzämtern eingereicht werden.

Bisher sind thüringenweit mehr als 55.000 Erklärungen (Stand 29. Juli 2022) eingereicht worden. „Das sind knapp 4 Prozent aller Erklärungen. Da ist noch Luft nach oben. Bis zum 31. Oktober bleiben nur noch drei Monate. Deshalb sollten sich alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer spätestens jetzt mit dem Thema vertraut machen und die Erklärungen einreichen, auch wenn gerade Urlaubszeit ist“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Denn wird die Frist versäumt, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge oder Zwangsmittel festsetzen.

Die Erklärungen sind elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Sie werden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ abgegeben. Beim Ausfüllen helfen die Musteranleitungen des Finanzministeriums, die Schritt für Schritt die Eingabe der Grundstücksdaten in ELSTER erläutern. „Unsere Anleitungen haben schon vielen Bürgerinnen und Bürgern beim Ausfüllen geholfen, wir haben zahlreiche positive Rückmeldungen dazu“, sagt Heike Taubert. Sie können unter  https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung heruntergeladen werden.

Unter dem genannten Link sind auch mögliche Fehlerhinweise, die bei der Dateneingabe auftreten können und deren Lösung einsehbar. Das Finanzministerium wird sukzessive weitere Musteranleitungen (z.B. für Land- und Forstwirtschaft) zu unterschiedlichen Fallgestaltungen auf der Internetseite bereitstellen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Grundsteuer-Hotline (0361 57 3611 800) helfen bei Fragen ebenfalls gern weiter. In Ausnahmefällen können an der Hotline auch Papiervordrucke angefragt werden. „Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, weil es an der Hotline zu Wartezeiten kommen kann. Aktuell bedienen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als 20.000 Anrufe täglich an der Hotline“, so die Finanzministerin.

Alternativ stehen die Vordrucke daher auch unter https://finanzamt.thueringen.de/service/grundsteuer zum Ausfüllen und Ausdrucken bereit.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Grundsteuerreform: Mit den Musteranleitungen des Thüringer Finanzministeriums gelingt die Erfassung der Grundstücksdaten in ELSTER.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen in Thüringen insgesamt 1,5 Millionen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes in den Finanzämtern eingereicht werden.

Bisher sind thüringenweit mehr als 55.000 Erklärungen (Stand 29. Juli 2022) eingereicht worden. „Das sind knapp 4 Prozent aller Erklärungen. Da ist noch Luft nach oben. Bis zum 31. Oktober bleiben nur noch drei Monate. Deshalb sollten sich alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer spätestens jetzt mit dem Thema vertraut machen und die Erklärungen einreichen, auch wenn gerade Urlaubszeit ist“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Denn wird die Frist versäumt, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge oder Zwangsmittel festsetzen.

Die Erklärungen sind elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Sie werden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ abgegeben. Beim Ausfüllen helfen die Musteranleitungen des Finanzministeriums, die Schritt für Schritt die Eingabe der Grundstücksdaten in ELSTER erläutern. „Unsere Anleitungen haben schon vielen Bürgerinnen und Bürgern beim Ausfüllen geholfen, wir haben zahlreiche positive Rückmeldungen dazu“, sagt Heike Taubert. Sie können unter  https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung heruntergeladen werden.

Unter dem genannten Link sind auch mögliche Fehlerhinweise, die bei der Dateneingabe auftreten können und deren Lösung einsehbar. Das Finanzministerium wird sukzessive weitere Musteranleitungen (z.B. für Land- und Forstwirtschaft) zu unterschiedlichen Fallgestaltungen auf der Internetseite bereitstellen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Grundsteuer-Hotline (0361 57 3611 800) helfen bei Fragen ebenfalls gern weiter. In Ausnahmefällen können an der Hotline auch Papiervordrucke angefragt werden. „Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, weil es an der Hotline zu Wartezeiten kommen kann. Aktuell bedienen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als 20.000 Anrufe täglich an der Hotline“, so die Finanzministerin.

Alternativ stehen die Vordrucke daher auch unter https://finanzamt.thueringen.de/service/grundsteuer zum Ausfüllen und Ausdrucken bereit.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Grundsteuerreform: Mit den Musteranleitungen des Thüringer Finanzministeriums gelingt die Erfassung der Grundstücksdaten in ELSTER.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen in Thüringen insgesamt 1,5 Millionen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes in den Finanzämtern eingereicht werden.

Bisher sind thüringenweit mehr als 55.000 Erklärungen (Stand 29. Juli 2022) eingereicht worden. „Das sind knapp 4 Prozent aller Erklärungen. Da ist noch Luft nach oben. Bis zum 31. Oktober bleiben nur noch drei Monate. Deshalb sollten sich alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer spätestens jetzt mit dem Thema vertraut machen und die Erklärungen einreichen, auch wenn gerade Urlaubszeit ist“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Denn wird die Frist versäumt, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge oder Zwangsmittel festsetzen.

Die Erklärungen sind elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Sie werden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ abgegeben. Beim Ausfüllen helfen die Musteranleitungen des Finanzministeriums, die Schritt für Schritt die Eingabe der Grundstücksdaten in ELSTER erläutern. „Unsere Anleitungen haben schon vielen Bürgerinnen und Bürgern beim Ausfüllen geholfen, wir haben zahlreiche positive Rückmeldungen dazu“, sagt Heike Taubert. Sie können unter  https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung heruntergeladen werden.

Unter dem genannten Link sind auch mögliche Fehlerhinweise, die bei der Dateneingabe auftreten können und deren Lösung einsehbar. Das Finanzministerium wird sukzessive weitere Musteranleitungen (z.B. für Land- und Forstwirtschaft) zu unterschiedlichen Fallgestaltungen auf der Internetseite bereitstellen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Grundsteuer-Hotline (0361 57 3611 800) helfen bei Fragen ebenfalls gern weiter. In Ausnahmefällen können an der Hotline auch Papiervordrucke angefragt werden. „Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, weil es an der Hotline zu Wartezeiten kommen kann. Aktuell bedienen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als 20.000 Anrufe täglich an der Hotline“, so die Finanzministerin.

Alternativ stehen die Vordrucke daher auch unter https://finanzamt.thueringen.de/service/grundsteuer zum Ausfüllen und Ausdrucken bereit.

Test

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Grundsteuerreform: Mit den Musteranleitungen des Thüringer Finanzministeriums gelingt die Erfassung der Grundstücksdaten in ELSTER.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen in Thüringen insgesamt 1,5 Millionen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes in den Finanzämtern eingereicht werden.

Bisher sind thüringenweit mehr als 55.000 Erklärungen (Stand 29. Juli 2022) eingereicht worden. „Das sind knapp 4 Prozent aller Erklärungen. Da ist noch Luft nach oben. Bis zum 31. Oktober bleiben nur noch drei Monate. Deshalb sollten sich alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer spätestens jetzt mit dem Thema vertraut machen und die Erklärungen einreichen, auch wenn gerade Urlaubszeit ist“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Denn wird die Frist versäumt, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge oder Zwangsmittel festsetzen.

Die Erklärungen sind elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Sie werden überwiegend über das Onlineportal „Mein ELSTER“ abgegeben. Beim Ausfüllen helfen die Musteranleitungen des Finanzministeriums, die Schritt für Schritt die Eingabe der Grundstücksdaten in ELSTER erläutern. „Unsere Anleitungen haben schon vielen Bürgerinnen und Bürgern beim Ausfüllen geholfen, wir haben zahlreiche positive Rückmeldungen dazu“, sagt Heike Taubert. Sie können unter  https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung heruntergeladen werden.

Unter dem genannten Link sind auch mögliche Fehlerhinweise, die bei der Dateneingabe auftreten können und deren Lösung einsehbar. Das Finanzministerium wird sukzessive weitere Musteranleitungen (z.B. für Land- und Forstwirtschaft) zu unterschiedlichen Fallgestaltungen auf der Internetseite bereitstellen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Grundsteuer-Hotline (0361 57 3611 800) helfen bei Fragen ebenfalls gern weiter. In Ausnahmefällen können an der Hotline auch Papiervordrucke angefragt werden. „Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, weil es an der Hotline zu Wartezeiten kommen kann. Aktuell bedienen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als 20.000 Anrufe täglich an der Hotline“, so die Finanzministerin.

Alternativ stehen die Vordrucke daher auch unter https://finanzamt.thueringen.de/service/grundsteuer zum Ausfüllen und Ausdrucken bereit.

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