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Grundsteuerreform: Musteranleitung für Geschäftsgrundstücke ist online.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Schritt für Schritt wird die Erklärungsabgabe in ELSTER erläutert.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung"[1] nun auch eine  Musteranleitung für Geschäftsgrundstücke zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt.

Für Grundstücke, die ganz oder überwiegend eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen, wird zur Berechnung der Grundsteuer ein eigenes Bewertungsverfahren – das sogenannte Sachwertverfahren – angewendet. Dabei werden der Gebäudewert und der Bodenwert separat ermittelt.

Vor der Dateneingabe in ELSTER, muss der Erklärungspflichtige entscheiden, ob das zu erklärende Grundstück vorwiegend Wohnzwecken oder Nichtwohnzwecken dient.

Ein reines Wohngrundstück liegt vor, wenn dieses zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dient. In diesen Fällen sind Angaben zum Ertragswert zu machen (siehe Musteranleitung Einfamilienhaus und Eigentumswohnung).

„Liegt die Nutzung zu Wohnzwecken jedoch unter 80 Prozent, sind Angaben zum Sachwert zu machen. Wer gleichzeitig Angaben zum Ertragswertverfahren und zum Sachwertverfahren macht, bekommt bei ELSTER eine Fehlermeldung. Angaben in beiden Bereichen schließen sich nämlich aus. Hier passieren häufig Eintragungsfehler“, erläutert Finanzministerin Heike Taubert. Deshalb sei vorab zwingend zu klären, ob ein Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient oder nicht.

Es sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen, sind als Geschäftsgrundstücke im Sachwertverfahren zu erklären. Grundstücke welche teilweise Wohnzwecken (weniger als 80 Prozent) und teilweise betrieblichen oder öffentlichen Zwecken (weniger als 80 Prozent) dienen (z. B. 40 / 60), sind als gemischt genutzte Grundstücke zu erklären. Einzelheiten dazu können der Ausfüllanleitung entnommen werden.

Im Sachwertverfahren ist immer eine Bruttogrundfläche je Gebäude bzw. Gebäudeteil anzugeben. Zu Wohnzwecken dienende Teilflächen sind in die Bruttogrundfläche einzurechnen und nicht im Bereich Ertragswertverfahren (Wohngrundstück/Wohnfläche) einzutragen. Das würde zu einer Fehlermeldung führen.

Die Bruttogrundfläche ist die Summe der nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen und der Grundflächen der äußeren Maße der Bauteile (schließt Putz und Außenschalen ein).

Lageplannummern sind, soweit nicht vorhanden, selbst zu vergeben. Lagepläne sind der Grundsteuererklärung aber nicht beizufügen, sondern nur nach Aufforderung im Finanzamt einzureichen.

Zu beachten sei laut Finanzministerium auch eine Unterteilung in unterschiedliche Gebäudeteile, wenn für die Gebäudeteile unterschiedliche Angaben gelten (z. B. Baujahr oder durchgeführte Kernsanierung).

[1] https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Grundsteuerreform: Musteranleitung für Geschäftsgrundstücke ist online.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Schritt für Schritt wird die Erklärungsabgabe in ELSTER erläutert.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung"[1] nun auch eine  Musteranleitung für Geschäftsgrundstücke zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt.

Für Grundstücke, die ganz oder überwiegend eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen, wird zur Berechnung der Grundsteuer ein eigenes Bewertungsverfahren – das sogenannte Sachwertverfahren – angewendet. Dabei werden der Gebäudewert und der Bodenwert separat ermittelt.

Vor der Dateneingabe in ELSTER, muss der Erklärungspflichtige entscheiden, ob das zu erklärende Grundstück vorwiegend Wohnzwecken oder Nichtwohnzwecken dient.

Ein reines Wohngrundstück liegt vor, wenn dieses zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dient. In diesen Fällen sind Angaben zum Ertragswert zu machen (siehe Musteranleitung Einfamilienhaus und Eigentumswohnung).

„Liegt die Nutzung zu Wohnzwecken jedoch unter 80 Prozent, sind Angaben zum Sachwert zu machen. Wer gleichzeitig Angaben zum Ertragswertverfahren und zum Sachwertverfahren macht, bekommt bei ELSTER eine Fehlermeldung. Angaben in beiden Bereichen schließen sich nämlich aus. Hier passieren häufig Eintragungsfehler“, erläutert Finanzministerin Heike Taubert. Deshalb sei vorab zwingend zu klären, ob ein Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient oder nicht.

Es sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen, sind als Geschäftsgrundstücke im Sachwertverfahren zu erklären. Grundstücke welche teilweise Wohnzwecken (weniger als 80 Prozent) und teilweise betrieblichen oder öffentlichen Zwecken (weniger als 80 Prozent) dienen (z. B. 40 / 60), sind als gemischt genutzte Grundstücke zu erklären. Einzelheiten dazu können der Ausfüllanleitung entnommen werden.

Im Sachwertverfahren ist immer eine Bruttogrundfläche je Gebäude bzw. Gebäudeteil anzugeben. Zu Wohnzwecken dienende Teilflächen sind in die Bruttogrundfläche einzurechnen und nicht im Bereich Ertragswertverfahren (Wohngrundstück/Wohnfläche) einzutragen. Das würde zu einer Fehlermeldung führen.

Die Bruttogrundfläche ist die Summe der nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen und der Grundflächen der äußeren Maße der Bauteile (schließt Putz und Außenschalen ein).

Lageplannummern sind, soweit nicht vorhanden, selbst zu vergeben. Lagepläne sind der Grundsteuererklärung aber nicht beizufügen, sondern nur nach Aufforderung im Finanzamt einzureichen.

Zu beachten sei laut Finanzministerium auch eine Unterteilung in unterschiedliche Gebäudeteile, wenn für die Gebäudeteile unterschiedliche Angaben gelten (z. B. Baujahr oder durchgeführte Kernsanierung).

[1] https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung

 

Headline

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

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Im Gewölbe

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Grundsteuerreform: Musteranleitung für Geschäftsgrundstücke ist online.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Schritt für Schritt wird die Erklärungsabgabe in ELSTER erläutert.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung"[1] nun auch eine  Musteranleitung für Geschäftsgrundstücke zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt.

Für Grundstücke, die ganz oder überwiegend eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen, wird zur Berechnung der Grundsteuer ein eigenes Bewertungsverfahren – das sogenannte Sachwertverfahren – angewendet. Dabei werden der Gebäudewert und der Bodenwert separat ermittelt.

Vor der Dateneingabe in ELSTER, muss der Erklärungspflichtige entscheiden, ob das zu erklärende Grundstück vorwiegend Wohnzwecken oder Nichtwohnzwecken dient.

Ein reines Wohngrundstück liegt vor, wenn dieses zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dient. In diesen Fällen sind Angaben zum Ertragswert zu machen (siehe Musteranleitung Einfamilienhaus und Eigentumswohnung).

„Liegt die Nutzung zu Wohnzwecken jedoch unter 80 Prozent, sind Angaben zum Sachwert zu machen. Wer gleichzeitig Angaben zum Ertragswertverfahren und zum Sachwertverfahren macht, bekommt bei ELSTER eine Fehlermeldung. Angaben in beiden Bereichen schließen sich nämlich aus. Hier passieren häufig Eintragungsfehler“, erläutert Finanzministerin Heike Taubert. Deshalb sei vorab zwingend zu klären, ob ein Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient oder nicht.

Es sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen, sind als Geschäftsgrundstücke im Sachwertverfahren zu erklären. Grundstücke welche teilweise Wohnzwecken (weniger als 80 Prozent) und teilweise betrieblichen oder öffentlichen Zwecken (weniger als 80 Prozent) dienen (z. B. 40 / 60), sind als gemischt genutzte Grundstücke zu erklären. Einzelheiten dazu können der Ausfüllanleitung entnommen werden.

Im Sachwertverfahren ist immer eine Bruttogrundfläche je Gebäude bzw. Gebäudeteil anzugeben. Zu Wohnzwecken dienende Teilflächen sind in die Bruttogrundfläche einzurechnen und nicht im Bereich Ertragswertverfahren (Wohngrundstück/Wohnfläche) einzutragen. Das würde zu einer Fehlermeldung führen.

Die Bruttogrundfläche ist die Summe der nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen und der Grundflächen der äußeren Maße der Bauteile (schließt Putz und Außenschalen ein).

Lageplannummern sind, soweit nicht vorhanden, selbst zu vergeben. Lagepläne sind der Grundsteuererklärung aber nicht beizufügen, sondern nur nach Aufforderung im Finanzamt einzureichen.

Zu beachten sei laut Finanzministerium auch eine Unterteilung in unterschiedliche Gebäudeteile, wenn für die Gebäudeteile unterschiedliche Angaben gelten (z. B. Baujahr oder durchgeführte Kernsanierung).

[1] https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung

 

Test

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Schritt für Schritt wird die Erklärungsabgabe in ELSTER erläutert.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung"[1] nun auch eine  Musteranleitung für Geschäftsgrundstücke zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt.

Für Grundstücke, die ganz oder überwiegend eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen, wird zur Berechnung der Grundsteuer ein eigenes Bewertungsverfahren – das sogenannte Sachwertverfahren – angewendet. Dabei werden der Gebäudewert und der Bodenwert separat ermittelt.

Vor der Dateneingabe in ELSTER, muss der Erklärungspflichtige entscheiden, ob das zu erklärende Grundstück vorwiegend Wohnzwecken oder Nichtwohnzwecken dient.

Ein reines Wohngrundstück liegt vor, wenn dieses zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dient. In diesen Fällen sind Angaben zum Ertragswert zu machen (siehe Musteranleitung Einfamilienhaus und Eigentumswohnung).

„Liegt die Nutzung zu Wohnzwecken jedoch unter 80 Prozent, sind Angaben zum Sachwert zu machen. Wer gleichzeitig Angaben zum Ertragswertverfahren und zum Sachwertverfahren macht, bekommt bei ELSTER eine Fehlermeldung. Angaben in beiden Bereichen schließen sich nämlich aus. Hier passieren häufig Eintragungsfehler“, erläutert Finanzministerin Heike Taubert. Deshalb sei vorab zwingend zu klären, ob ein Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient oder nicht.

Es sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen, sind als Geschäftsgrundstücke im Sachwertverfahren zu erklären. Grundstücke welche teilweise Wohnzwecken (weniger als 80 Prozent) und teilweise betrieblichen oder öffentlichen Zwecken (weniger als 80 Prozent) dienen (z. B. 40 / 60), sind als gemischt genutzte Grundstücke zu erklären. Einzelheiten dazu können der Ausfüllanleitung entnommen werden.

Im Sachwertverfahren ist immer eine Bruttogrundfläche je Gebäude bzw. Gebäudeteil anzugeben. Zu Wohnzwecken dienende Teilflächen sind in die Bruttogrundfläche einzurechnen und nicht im Bereich Ertragswertverfahren (Wohngrundstück/Wohnfläche) einzutragen. Das würde zu einer Fehlermeldung führen.

Die Bruttogrundfläche ist die Summe der nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen und der Grundflächen der äußeren Maße der Bauteile (schließt Putz und Außenschalen ein).

Lageplannummern sind, soweit nicht vorhanden, selbst zu vergeben. Lagepläne sind der Grundsteuererklärung aber nicht beizufügen, sondern nur nach Aufforderung im Finanzamt einzureichen.

Zu beachten sei laut Finanzministerium auch eine Unterteilung in unterschiedliche Gebäudeteile, wenn für die Gebäudeteile unterschiedliche Angaben gelten (z. B. Baujahr oder durchgeführte Kernsanierung).

[1] https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung

 

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