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Im Freistaat fehlen noch über eine halbe Million Feststellungserklärungen für Zwecke der Grundsteuer – ein großer Anteil betrifft nicht bebaute Grundstücke.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Feststellungserklärung für das Einfamilienhaus, die Eigentumswohnung oder das gemischt genutzte Grundstück haben viele Erklärungspflichtige im Freistaat bereits abgegeben.

Erklärungen für unbebaute Grundstücke bzw. land- und forstwirtschaftliche Grundstücke kommen allerdings nur schleppend in den Finanzämtern im Freistaat an.

„Zu jeder wirtschaftlichen Einheit in Thüringen muss auch eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Egal, ob es sich um eine Streuobstwiese hinter dem Garten, eine verpachtete Wiese im Ort oder das Wochenendhäuschen auf einem Erholungsgrundstück handelt; eine Erklärung ist in allen Fällen abzugeben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Das Finanzamt unterscheidet zwischen den Vermögensarten „Grundvermögen“ und „Vermögen der Land- und Forstwirtschaft“. Dahinter stehen die beiden Grundsteuerarten A (=agrarisch) und B (=baulich). Jedes Grundstück muss zwingend einer der beiden Vermögensarten zugeordnet werden.

Für Grundstücke in der Kategorie „Grundvermögen“ ist neben dem Hauptvordruck die Anlage „Grundstück“ auszufüllen. Für Agrarflächen ist stattdessen die Anlage „Land- und Forstwirtschaft“ zu verwenden. 

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Agrarflächen nicht nur im Eigentum von Landwirtschaftsbetrieben sondern oftmals auch als Teilflächen im Eigentum natürlicher Personen oder von Gebietskörperschaften stehen und mitunter verpachtet werden. „Diese Flächen sind als ´Betrieb der Land- und Forstwirtschaft´ zu erklären“, sagt Taubert. Erklärungspflichtig ist nach neuem Recht immer der Eigentümer des Grund und Bodens, unabhängig davon, ob dieser die Flächen selbst land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftet oder verpachtet.

Die Finanzministerin rät allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Freistaat ihre Feststellungserklärungen so zeitnah wie möglich bei den zuständigen Finanzämtern einzureichen: „Wer noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Grundsteuererklärung abgibt, schleppt diese Pflicht nicht mit ins neue Jahr. Denn Aufschieben hilft an dieser Stelle auch nicht weiter“, so Taubert. 

Bisher sind in den Thüringer Finanzämtern 595.490 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht rund 48 Prozent von den insgesamt zu erwartenden 1,25 Mio. Grundsteuererklärungen.

Das Thüringer Finanzministerium hat auf https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ Musteranleitungen für verschiedene Fallgestaltungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Im Freistaat fehlen noch über eine halbe Million Feststellungserklärungen für Zwecke der Grundsteuer – ein großer Anteil betrifft nicht bebaute Grundstücke.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Feststellungserklärung für das Einfamilienhaus, die Eigentumswohnung oder das gemischt genutzte Grundstück haben viele Erklärungspflichtige im Freistaat bereits abgegeben.

Erklärungen für unbebaute Grundstücke bzw. land- und forstwirtschaftliche Grundstücke kommen allerdings nur schleppend in den Finanzämtern im Freistaat an.

„Zu jeder wirtschaftlichen Einheit in Thüringen muss auch eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Egal, ob es sich um eine Streuobstwiese hinter dem Garten, eine verpachtete Wiese im Ort oder das Wochenendhäuschen auf einem Erholungsgrundstück handelt; eine Erklärung ist in allen Fällen abzugeben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Das Finanzamt unterscheidet zwischen den Vermögensarten „Grundvermögen“ und „Vermögen der Land- und Forstwirtschaft“. Dahinter stehen die beiden Grundsteuerarten A (=agrarisch) und B (=baulich). Jedes Grundstück muss zwingend einer der beiden Vermögensarten zugeordnet werden.

Für Grundstücke in der Kategorie „Grundvermögen“ ist neben dem Hauptvordruck die Anlage „Grundstück“ auszufüllen. Für Agrarflächen ist stattdessen die Anlage „Land- und Forstwirtschaft“ zu verwenden. 

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Agrarflächen nicht nur im Eigentum von Landwirtschaftsbetrieben sondern oftmals auch als Teilflächen im Eigentum natürlicher Personen oder von Gebietskörperschaften stehen und mitunter verpachtet werden. „Diese Flächen sind als ´Betrieb der Land- und Forstwirtschaft´ zu erklären“, sagt Taubert. Erklärungspflichtig ist nach neuem Recht immer der Eigentümer des Grund und Bodens, unabhängig davon, ob dieser die Flächen selbst land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftet oder verpachtet.

Die Finanzministerin rät allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Freistaat ihre Feststellungserklärungen so zeitnah wie möglich bei den zuständigen Finanzämtern einzureichen: „Wer noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Grundsteuererklärung abgibt, schleppt diese Pflicht nicht mit ins neue Jahr. Denn Aufschieben hilft an dieser Stelle auch nicht weiter“, so Taubert. 

Bisher sind in den Thüringer Finanzämtern 595.490 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht rund 48 Prozent von den insgesamt zu erwartenden 1,25 Mio. Grundsteuererklärungen.

Das Thüringer Finanzministerium hat auf https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ Musteranleitungen für verschiedene Fallgestaltungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt.

 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Im Freistaat fehlen noch über eine halbe Million Feststellungserklärungen für Zwecke der Grundsteuer – ein großer Anteil betrifft nicht bebaute Grundstücke.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Feststellungserklärung für das Einfamilienhaus, die Eigentumswohnung oder das gemischt genutzte Grundstück haben viele Erklärungspflichtige im Freistaat bereits abgegeben.

Erklärungen für unbebaute Grundstücke bzw. land- und forstwirtschaftliche Grundstücke kommen allerdings nur schleppend in den Finanzämtern im Freistaat an.

„Zu jeder wirtschaftlichen Einheit in Thüringen muss auch eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Egal, ob es sich um eine Streuobstwiese hinter dem Garten, eine verpachtete Wiese im Ort oder das Wochenendhäuschen auf einem Erholungsgrundstück handelt; eine Erklärung ist in allen Fällen abzugeben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Das Finanzamt unterscheidet zwischen den Vermögensarten „Grundvermögen“ und „Vermögen der Land- und Forstwirtschaft“. Dahinter stehen die beiden Grundsteuerarten A (=agrarisch) und B (=baulich). Jedes Grundstück muss zwingend einer der beiden Vermögensarten zugeordnet werden.

Für Grundstücke in der Kategorie „Grundvermögen“ ist neben dem Hauptvordruck die Anlage „Grundstück“ auszufüllen. Für Agrarflächen ist stattdessen die Anlage „Land- und Forstwirtschaft“ zu verwenden. 

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Agrarflächen nicht nur im Eigentum von Landwirtschaftsbetrieben sondern oftmals auch als Teilflächen im Eigentum natürlicher Personen oder von Gebietskörperschaften stehen und mitunter verpachtet werden. „Diese Flächen sind als ´Betrieb der Land- und Forstwirtschaft´ zu erklären“, sagt Taubert. Erklärungspflichtig ist nach neuem Recht immer der Eigentümer des Grund und Bodens, unabhängig davon, ob dieser die Flächen selbst land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftet oder verpachtet.

Die Finanzministerin rät allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Freistaat ihre Feststellungserklärungen so zeitnah wie möglich bei den zuständigen Finanzämtern einzureichen: „Wer noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Grundsteuererklärung abgibt, schleppt diese Pflicht nicht mit ins neue Jahr. Denn Aufschieben hilft an dieser Stelle auch nicht weiter“, so Taubert. 

Bisher sind in den Thüringer Finanzämtern 595.490 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht rund 48 Prozent von den insgesamt zu erwartenden 1,25 Mio. Grundsteuererklärungen.

Das Thüringer Finanzministerium hat auf https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ Musteranleitungen für verschiedene Fallgestaltungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt.

 

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Erklärungen für unbebaute Grundstücke bzw. land- und forstwirtschaftliche Grundstücke kommen allerdings nur schleppend in den Finanzämtern im Freistaat an.

„Zu jeder wirtschaftlichen Einheit in Thüringen muss auch eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Egal, ob es sich um eine Streuobstwiese hinter dem Garten, eine verpachtete Wiese im Ort oder das Wochenendhäuschen auf einem Erholungsgrundstück handelt; eine Erklärung ist in allen Fällen abzugeben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Das Finanzamt unterscheidet zwischen den Vermögensarten „Grundvermögen“ und „Vermögen der Land- und Forstwirtschaft“. Dahinter stehen die beiden Grundsteuerarten A (=agrarisch) und B (=baulich). Jedes Grundstück muss zwingend einer der beiden Vermögensarten zugeordnet werden.

Für Grundstücke in der Kategorie „Grundvermögen“ ist neben dem Hauptvordruck die Anlage „Grundstück“ auszufüllen. Für Agrarflächen ist stattdessen die Anlage „Land- und Forstwirtschaft“ zu verwenden. 

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Agrarflächen nicht nur im Eigentum von Landwirtschaftsbetrieben sondern oftmals auch als Teilflächen im Eigentum natürlicher Personen oder von Gebietskörperschaften stehen und mitunter verpachtet werden. „Diese Flächen sind als ´Betrieb der Land- und Forstwirtschaft´ zu erklären“, sagt Taubert. Erklärungspflichtig ist nach neuem Recht immer der Eigentümer des Grund und Bodens, unabhängig davon, ob dieser die Flächen selbst land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftet oder verpachtet.

Die Finanzministerin rät allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Freistaat ihre Feststellungserklärungen so zeitnah wie möglich bei den zuständigen Finanzämtern einzureichen: „Wer noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Grundsteuererklärung abgibt, schleppt diese Pflicht nicht mit ins neue Jahr. Denn Aufschieben hilft an dieser Stelle auch nicht weiter“, so Taubert. 

Bisher sind in den Thüringer Finanzämtern 595.490 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht rund 48 Prozent von den insgesamt zu erwartenden 1,25 Mio. Grundsteuererklärungen.

Das Thüringer Finanzministerium hat auf https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ Musteranleitungen für verschiedene Fallgestaltungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt.

 

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