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Zweites Digitalisierungskabinett: E-Government braucht Befürworter und IT-begeisterte Führungskräfte in den Verwaltungen. Innovative Projekte aus dem Freistaat


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Landesregierung hat sich beim zweiten Digitalisierungskabinett vorrangig mit Themen der Verwaltungsdigitalisierung befasst.

Die Thüringer Landesregierung hat sich beim zweiten Digitalisierungskabinett vorrangig mit Themen der Verwaltungsdigitalisierung befasst. Dabei wurde die Strategie für E-Government und IT im Freistaat fortgeschrieben. Diese dient als Leitbild und Agenda für die gesamte Landesregierung. Umgesetzt wird die Strategie durch einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen in allen Ressorts. Der Aktionsplan für das Jahr 2019 wurde ebenfalls heute beschlossen. Das Kabinett informierte sich über die Gespräche des Thüringer Finanzministeriums mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Gründung eines gemeinsamen kommunalen Dienstleisters auf Vorschlag des Landes. Diskutiert wurde auch das Konzept des TFM zur Zentralisierung der IT der Landesverwaltung. Dabei handelt es sich um sehr komplexes Vorhaben, das noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden soll. Neben der Zentralisierung sieht das Thüringer Kabinett auch in der Kooperation mit anderen Bundesländern eine wichtige Säule der IT-Strategie des Landes. Zum Stand der Kooperationen mit Bayern, Hessen und Niedersachsen wurde dem Kabinett berichtet. Dr. Hartmut Schubert sagte: „Das Digitalisierungskabinett zeigt: Die Thüringer Landesregierung hat verstanden, dass erfolgreiches E-Government Befürworter und verantwortliche Führungskräfte an zentraler Stelle und in den Ressorts braucht.“ Die Digitalisierung verändert alle Lebensbereiche grundlegend. Entsprechend betrifft E-Government auf fachlicher Ebene auch alle Ressortbereiche. Studien wie zuletzt der E-Government-Monitor der Initiative D21 zeigen: Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich eine digitale Verwaltung und würde Online-Verwaltungsangebote gerne nutzen. Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO erklärte: „Wir werden in Deutschland mit unseren Digitalisierungsprojekten und den darin investierten Milliarden scheitern, wenn wir es nicht schaffen, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürgern für elektronischen Verwaltungsleistungen zu erhöhen. Hier sind alle Verantwortlichen in den Verwaltungen gefragt, durch den Ausbau attraktiver Online-Angebote für die moderne Verwaltung zu werben. Aus Sicht des Thüringer CIO hat der Freistaat das Potential für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung, wenn alle Verantwortlichen mitziehen. Thüringen stellt für die Verwaltungsmodernisierung der Kommunen in den kommenden vier Jahren bis zu 80 Millionen Euro bereit. Im Landeshaushalt stehen für Verwaltungs-IT und E-Government-Angebote in diesem Jahr rund 115 Millionen Euro bereit. Innovative Projekte im Freistaat Im Zuge des ersten Thüringer E-Government-Kongresses haben sich Partner für verschiedene innovative Projekte zusammen gefunden. Das Angebot an die Kommunen zur Förderung von E-Government-Projekten wird zunehmend angenommen. Es liegen bereits spannende und innovative Projektideen vor. Diese reichen von der Digitalisierung einfacher, als auch höchst komplexer Antragsverfahren einschließlich einer Prozess- und Organisations-optimierung, etwa im Bereich der Bauanträge über den Einsatz künstlicher Intelligenz im Zuge der Umwandlung von Papierrechnungen in elektronische Datensätze bis hin zur intensiven interkommunalen Zusammenarbeit beim Einsatz von IT-Systemen oder der gemeinsamen Beschaffung und Einführung von Softwarelösungen in Servicecentern. Die Projektpartner werden schon bei der Vorbereitung der Antragstellung intensiv vom TFM beraten. Der Thüringer CIO wird morgen in Berlin dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium Klaus Vitt ein deutschlandweit einmaliges Konzept zum sicheren Identitäts- und Rechtemanagement in der Verwaltung vorstellen. Es handelt sich um eine umfassende Anwendung einer abgeleiteten Blockchain-Technologie. Dr. Schubert im Vorfeld: „Das Thüringer Finanzministerium zeigt damit, dass es an der Seite des Bundes, der Länder und der Kommunen für das Gelingen des E-Government in Deutschland konkrete Lösungsvorschläge bietet.“ Der Freistaat Thüringen kann nach Auffassung des Staatssekretärs die künftigen Anforderungen im Bereich E-Government meistern. Dazu müssen sich alle Verantwortlichen in den Verwaltungen der Aufgabe Digitalisierung stellen: „Vom Verwaltungsmitarbeiter bis zur Ministeriumsspitze müssen die Chancen der Digitalisierung immer mitgedacht werden. Es fehlt nicht an den Mitteln wie Software, Technik oder Geld. E-Government braucht Befürworter und IT-begeisterte Führungskräfte in den Verwaltungen.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Zweites Digitalisierungskabinett: E-Government braucht Befürworter und IT-begeisterte Führungskräfte in den Verwaltungen. Innovative Projekte aus dem Freistaat


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Landesregierung hat sich beim zweiten Digitalisierungskabinett vorrangig mit Themen der Verwaltungsdigitalisierung befasst.

Die Thüringer Landesregierung hat sich beim zweiten Digitalisierungskabinett vorrangig mit Themen der Verwaltungsdigitalisierung befasst. Dabei wurde die Strategie für E-Government und IT im Freistaat fortgeschrieben. Diese dient als Leitbild und Agenda für die gesamte Landesregierung. Umgesetzt wird die Strategie durch einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen in allen Ressorts. Der Aktionsplan für das Jahr 2019 wurde ebenfalls heute beschlossen. Das Kabinett informierte sich über die Gespräche des Thüringer Finanzministeriums mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Gründung eines gemeinsamen kommunalen Dienstleisters auf Vorschlag des Landes. Diskutiert wurde auch das Konzept des TFM zur Zentralisierung der IT der Landesverwaltung. Dabei handelt es sich um sehr komplexes Vorhaben, das noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden soll. Neben der Zentralisierung sieht das Thüringer Kabinett auch in der Kooperation mit anderen Bundesländern eine wichtige Säule der IT-Strategie des Landes. Zum Stand der Kooperationen mit Bayern, Hessen und Niedersachsen wurde dem Kabinett berichtet. Dr. Hartmut Schubert sagte: „Das Digitalisierungskabinett zeigt: Die Thüringer Landesregierung hat verstanden, dass erfolgreiches E-Government Befürworter und verantwortliche Führungskräfte an zentraler Stelle und in den Ressorts braucht.“ Die Digitalisierung verändert alle Lebensbereiche grundlegend. Entsprechend betrifft E-Government auf fachlicher Ebene auch alle Ressortbereiche. Studien wie zuletzt der E-Government-Monitor der Initiative D21 zeigen: Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich eine digitale Verwaltung und würde Online-Verwaltungsangebote gerne nutzen. Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO erklärte: „Wir werden in Deutschland mit unseren Digitalisierungsprojekten und den darin investierten Milliarden scheitern, wenn wir es nicht schaffen, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürgern für elektronischen Verwaltungsleistungen zu erhöhen. Hier sind alle Verantwortlichen in den Verwaltungen gefragt, durch den Ausbau attraktiver Online-Angebote für die moderne Verwaltung zu werben. Aus Sicht des Thüringer CIO hat der Freistaat das Potential für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung, wenn alle Verantwortlichen mitziehen. Thüringen stellt für die Verwaltungsmodernisierung der Kommunen in den kommenden vier Jahren bis zu 80 Millionen Euro bereit. Im Landeshaushalt stehen für Verwaltungs-IT und E-Government-Angebote in diesem Jahr rund 115 Millionen Euro bereit. Innovative Projekte im Freistaat Im Zuge des ersten Thüringer E-Government-Kongresses haben sich Partner für verschiedene innovative Projekte zusammen gefunden. Das Angebot an die Kommunen zur Förderung von E-Government-Projekten wird zunehmend angenommen. Es liegen bereits spannende und innovative Projektideen vor. Diese reichen von der Digitalisierung einfacher, als auch höchst komplexer Antragsverfahren einschließlich einer Prozess- und Organisations-optimierung, etwa im Bereich der Bauanträge über den Einsatz künstlicher Intelligenz im Zuge der Umwandlung von Papierrechnungen in elektronische Datensätze bis hin zur intensiven interkommunalen Zusammenarbeit beim Einsatz von IT-Systemen oder der gemeinsamen Beschaffung und Einführung von Softwarelösungen in Servicecentern. Die Projektpartner werden schon bei der Vorbereitung der Antragstellung intensiv vom TFM beraten. Der Thüringer CIO wird morgen in Berlin dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium Klaus Vitt ein deutschlandweit einmaliges Konzept zum sicheren Identitäts- und Rechtemanagement in der Verwaltung vorstellen. Es handelt sich um eine umfassende Anwendung einer abgeleiteten Blockchain-Technologie. Dr. Schubert im Vorfeld: „Das Thüringer Finanzministerium zeigt damit, dass es an der Seite des Bundes, der Länder und der Kommunen für das Gelingen des E-Government in Deutschland konkrete Lösungsvorschläge bietet.“ Der Freistaat Thüringen kann nach Auffassung des Staatssekretärs die künftigen Anforderungen im Bereich E-Government meistern. Dazu müssen sich alle Verantwortlichen in den Verwaltungen der Aufgabe Digitalisierung stellen: „Vom Verwaltungsmitarbeiter bis zur Ministeriumsspitze müssen die Chancen der Digitalisierung immer mitgedacht werden. Es fehlt nicht an den Mitteln wie Software, Technik oder Geld. E-Government braucht Befürworter und IT-begeisterte Führungskräfte in den Verwaltungen.“

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Im Gewölbe

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Zweites Digitalisierungskabinett: E-Government braucht Befürworter und IT-begeisterte Führungskräfte in den Verwaltungen. Innovative Projekte aus dem Freistaat


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Landesregierung hat sich beim zweiten Digitalisierungskabinett vorrangig mit Themen der Verwaltungsdigitalisierung befasst.

Die Thüringer Landesregierung hat sich beim zweiten Digitalisierungskabinett vorrangig mit Themen der Verwaltungsdigitalisierung befasst. Dabei wurde die Strategie für E-Government und IT im Freistaat fortgeschrieben. Diese dient als Leitbild und Agenda für die gesamte Landesregierung. Umgesetzt wird die Strategie durch einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen in allen Ressorts. Der Aktionsplan für das Jahr 2019 wurde ebenfalls heute beschlossen. Das Kabinett informierte sich über die Gespräche des Thüringer Finanzministeriums mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Gründung eines gemeinsamen kommunalen Dienstleisters auf Vorschlag des Landes. Diskutiert wurde auch das Konzept des TFM zur Zentralisierung der IT der Landesverwaltung. Dabei handelt es sich um sehr komplexes Vorhaben, das noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden soll. Neben der Zentralisierung sieht das Thüringer Kabinett auch in der Kooperation mit anderen Bundesländern eine wichtige Säule der IT-Strategie des Landes. Zum Stand der Kooperationen mit Bayern, Hessen und Niedersachsen wurde dem Kabinett berichtet. Dr. Hartmut Schubert sagte: „Das Digitalisierungskabinett zeigt: Die Thüringer Landesregierung hat verstanden, dass erfolgreiches E-Government Befürworter und verantwortliche Führungskräfte an zentraler Stelle und in den Ressorts braucht.“ Die Digitalisierung verändert alle Lebensbereiche grundlegend. Entsprechend betrifft E-Government auf fachlicher Ebene auch alle Ressortbereiche. Studien wie zuletzt der E-Government-Monitor der Initiative D21 zeigen: Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich eine digitale Verwaltung und würde Online-Verwaltungsangebote gerne nutzen. Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO erklärte: „Wir werden in Deutschland mit unseren Digitalisierungsprojekten und den darin investierten Milliarden scheitern, wenn wir es nicht schaffen, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürgern für elektronischen Verwaltungsleistungen zu erhöhen. Hier sind alle Verantwortlichen in den Verwaltungen gefragt, durch den Ausbau attraktiver Online-Angebote für die moderne Verwaltung zu werben. Aus Sicht des Thüringer CIO hat der Freistaat das Potential für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung, wenn alle Verantwortlichen mitziehen. Thüringen stellt für die Verwaltungsmodernisierung der Kommunen in den kommenden vier Jahren bis zu 80 Millionen Euro bereit. Im Landeshaushalt stehen für Verwaltungs-IT und E-Government-Angebote in diesem Jahr rund 115 Millionen Euro bereit. Innovative Projekte im Freistaat Im Zuge des ersten Thüringer E-Government-Kongresses haben sich Partner für verschiedene innovative Projekte zusammen gefunden. Das Angebot an die Kommunen zur Förderung von E-Government-Projekten wird zunehmend angenommen. Es liegen bereits spannende und innovative Projektideen vor. Diese reichen von der Digitalisierung einfacher, als auch höchst komplexer Antragsverfahren einschließlich einer Prozess- und Organisations-optimierung, etwa im Bereich der Bauanträge über den Einsatz künstlicher Intelligenz im Zuge der Umwandlung von Papierrechnungen in elektronische Datensätze bis hin zur intensiven interkommunalen Zusammenarbeit beim Einsatz von IT-Systemen oder der gemeinsamen Beschaffung und Einführung von Softwarelösungen in Servicecentern. Die Projektpartner werden schon bei der Vorbereitung der Antragstellung intensiv vom TFM beraten. Der Thüringer CIO wird morgen in Berlin dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium Klaus Vitt ein deutschlandweit einmaliges Konzept zum sicheren Identitäts- und Rechtemanagement in der Verwaltung vorstellen. Es handelt sich um eine umfassende Anwendung einer abgeleiteten Blockchain-Technologie. Dr. Schubert im Vorfeld: „Das Thüringer Finanzministerium zeigt damit, dass es an der Seite des Bundes, der Länder und der Kommunen für das Gelingen des E-Government in Deutschland konkrete Lösungsvorschläge bietet.“ Der Freistaat Thüringen kann nach Auffassung des Staatssekretärs die künftigen Anforderungen im Bereich E-Government meistern. Dazu müssen sich alle Verantwortlichen in den Verwaltungen der Aufgabe Digitalisierung stellen: „Vom Verwaltungsmitarbeiter bis zur Ministeriumsspitze müssen die Chancen der Digitalisierung immer mitgedacht werden. Es fehlt nicht an den Mitteln wie Software, Technik oder Geld. E-Government braucht Befürworter und IT-begeisterte Führungskräfte in den Verwaltungen.“

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Zweites Digitalisierungskabinett: E-Government braucht Befürworter und IT-begeisterte Führungskräfte in den Verwaltungen. Innovative Projekte aus dem Freistaat


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Landesregierung hat sich beim zweiten Digitalisierungskabinett vorrangig mit Themen der Verwaltungsdigitalisierung befasst.

Die Thüringer Landesregierung hat sich beim zweiten Digitalisierungskabinett vorrangig mit Themen der Verwaltungsdigitalisierung befasst. Dabei wurde die Strategie für E-Government und IT im Freistaat fortgeschrieben. Diese dient als Leitbild und Agenda für die gesamte Landesregierung. Umgesetzt wird die Strategie durch einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen in allen Ressorts. Der Aktionsplan für das Jahr 2019 wurde ebenfalls heute beschlossen. Das Kabinett informierte sich über die Gespräche des Thüringer Finanzministeriums mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Gründung eines gemeinsamen kommunalen Dienstleisters auf Vorschlag des Landes. Diskutiert wurde auch das Konzept des TFM zur Zentralisierung der IT der Landesverwaltung. Dabei handelt es sich um sehr komplexes Vorhaben, das noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden soll. Neben der Zentralisierung sieht das Thüringer Kabinett auch in der Kooperation mit anderen Bundesländern eine wichtige Säule der IT-Strategie des Landes. Zum Stand der Kooperationen mit Bayern, Hessen und Niedersachsen wurde dem Kabinett berichtet. Dr. Hartmut Schubert sagte: „Das Digitalisierungskabinett zeigt: Die Thüringer Landesregierung hat verstanden, dass erfolgreiches E-Government Befürworter und verantwortliche Führungskräfte an zentraler Stelle und in den Ressorts braucht.“ Die Digitalisierung verändert alle Lebensbereiche grundlegend. Entsprechend betrifft E-Government auf fachlicher Ebene auch alle Ressortbereiche. Studien wie zuletzt der E-Government-Monitor der Initiative D21 zeigen: Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich eine digitale Verwaltung und würde Online-Verwaltungsangebote gerne nutzen. Der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO erklärte: „Wir werden in Deutschland mit unseren Digitalisierungsprojekten und den darin investierten Milliarden scheitern, wenn wir es nicht schaffen, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürgern für elektronischen Verwaltungsleistungen zu erhöhen. Hier sind alle Verantwortlichen in den Verwaltungen gefragt, durch den Ausbau attraktiver Online-Angebote für die moderne Verwaltung zu werben. Aus Sicht des Thüringer CIO hat der Freistaat das Potential für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung, wenn alle Verantwortlichen mitziehen. Thüringen stellt für die Verwaltungsmodernisierung der Kommunen in den kommenden vier Jahren bis zu 80 Millionen Euro bereit. Im Landeshaushalt stehen für Verwaltungs-IT und E-Government-Angebote in diesem Jahr rund 115 Millionen Euro bereit. Innovative Projekte im Freistaat Im Zuge des ersten Thüringer E-Government-Kongresses haben sich Partner für verschiedene innovative Projekte zusammen gefunden. Das Angebot an die Kommunen zur Förderung von E-Government-Projekten wird zunehmend angenommen. Es liegen bereits spannende und innovative Projektideen vor. Diese reichen von der Digitalisierung einfacher, als auch höchst komplexer Antragsverfahren einschließlich einer Prozess- und Organisations-optimierung, etwa im Bereich der Bauanträge über den Einsatz künstlicher Intelligenz im Zuge der Umwandlung von Papierrechnungen in elektronische Datensätze bis hin zur intensiven interkommunalen Zusammenarbeit beim Einsatz von IT-Systemen oder der gemeinsamen Beschaffung und Einführung von Softwarelösungen in Servicecentern. Die Projektpartner werden schon bei der Vorbereitung der Antragstellung intensiv vom TFM beraten. Der Thüringer CIO wird morgen in Berlin dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium Klaus Vitt ein deutschlandweit einmaliges Konzept zum sicheren Identitäts- und Rechtemanagement in der Verwaltung vorstellen. Es handelt sich um eine umfassende Anwendung einer abgeleiteten Blockchain-Technologie. Dr. Schubert im Vorfeld: „Das Thüringer Finanzministerium zeigt damit, dass es an der Seite des Bundes, der Länder und der Kommunen für das Gelingen des E-Government in Deutschland konkrete Lösungsvorschläge bietet.“ Der Freistaat Thüringen kann nach Auffassung des Staatssekretärs die künftigen Anforderungen im Bereich E-Government meistern. Dazu müssen sich alle Verantwortlichen in den Verwaltungen der Aufgabe Digitalisierung stellen: „Vom Verwaltungsmitarbeiter bis zur Ministeriumsspitze müssen die Chancen der Digitalisierung immer mitgedacht werden. Es fehlt nicht an den Mitteln wie Software, Technik oder Geld. E-Government braucht Befürworter und IT-begeisterte Führungskräfte in den Verwaltungen.“

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